Die außergewöhnliche Witterung habe bei einzelnen frühreifen Rebsorten zu sehr geringen Säurewerten geführt, teilte das Ministerium am Freitag in Mainz mit. Mit der Säuerung können
Winzer dies ausgleichen.
Allerdings ist der weinbautechnische Kniff in der EU grundsätzlich verboten. Ausnahmen gibt es nur für Jahre mit außergewöhnlichen Witterungsbedingungen. Reifemessungen der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum seien allerdings zu diesem Ergebnis gekommen.
Eiswein ist von der Regelung ausgeschlossen. (dpa/lrs)