2008 wurde die Zikade erstmals im Westen des Weinbaugebietes La Côte und östlich von St. Maurice im Wallis beobachtet.
Die Goldgelben Vergilbung (GGV) ist eine Quarantänekrankheit der Rebe, die zu grossen wirtschaftlichen Verlusten führen kann. Die nordamerikanische Zikade
Scaphoideus titanus ist der Vektor dieser Vergilbungskrankheit und das Insekt besiedelt schon seit einigen Jahren die Schweiz. Sind keine GGV-befallenen Rebstöcke vorhanden, verursacht das Insekt keine grösseren Schäden. Ernährt sich die Zikade jedoch von einem GGV-erkrankten Rebstock, so kann sie diese auf die umliegenden Reben übertragen. Das Tessin war der erste Kanton, in dem der Vektor und die GGV gleichzeitig vorkamen. Daher muss dort seit 2004 von Amtes wegen mittels Insektizidbehandlungen gegen den Vektor vorgegangen werden. In Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Ämtern und der Firma Syngenta überwacht ACW die Verbreitung des Insekts in den Schweizer Rebbaugebieten mit dem Ziel, eine epidemische Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Die in den letzten Jahren national und regional durchgeführten Überwachungskampagnen haben gezeigt, dass die Zikade das Tessin, den Kanton Genf, den östlichen Teil des Weinbaugebietes La Côte (Morges - Lausanne), das gesamte Lavaux sowie das Waadtländer und Walliser Chablais besiedelt hat. Im Jahre 2008 wurden wiederum Rebberge kontrolliert, die bisher als
S. titanus-frei galten, sich jedoch am Rande des Ausbreitungsgebietes befanden. Insgesamt wurden im letzten August 70 Parzellen beprobt, die sich auf 30 Gemeinden verteilten. Neu wurde die Zikade im Westen der La Côte in den Gemeinden Crans-près-Céligny, Arnex-sur-Nyon, Nyon, Trélex und Duillier entdeckt. Zwischen Gland und Aubonne sowie im nördlichen Waadtland konnten hingegen keine Individuen von
S. titanus nachgewiesen werden. Gefunden wurde das Insekt jedoch in der Gemeinde Ollon im Waadtländer Chablais. Ausser dem wurde das Insekt erstmals in den Walliser Gemeinden Vouvry, St-Maurice und Dorénaz beobachtet. Diese neusten Beobachtungen weisen auf eine langsame Ausbreitung des Insekts in Richtung Zentralwallis hin.
Das Vorkommen von
S. titanus ist an die Rebe gebunden. Die Ausbreitung der Zikade von einer Befallszone in eine befallsfreie Zone wird meist durch den Menschen verursacht. Massnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Insekts betreffen daher als erstes die verschiedenen Rebschulen. Die chemische Bekämpfung des Vektors ist in allen Vermehrungsparzellen des Kantons Tessin und Genf sowie im Genferseegebiet der Waadt und im Waadtländer und Walliser Chablais obligatorisch (Erfordernis für den Pflanzenpass). Die ansässigen Rebschulisten sind gezwungen, die Pflanzenschutzhinweise der zuständigen kantonalen Ämter zu befolgen.
Winzer, welche Parzellen in besiedelten und
S. titanus-freien Zonen bewirtschaften, werden dringend aufgefordert, einfache Vorkehrungen gegen eine weitere Ausbreitung des Insektes zu treffen. So sollten beispielsweise Maschinen nicht zwischen den beiden Zonen verstellt werden, Kleider sollten gewechselt werden und Fahrzeuge sollten mit Insektizidsprays behandelt werden. Vor allem aber muss vermieden werden, dass GGV-infiziertes Pflanzgut in Zonen gelangt, wo der Vektor präsent ist. Verdächtige Vergilbungsherde müssen unverzüglich den zuständigen Ämtern gemeldet werden. Ausführlichere Empfehlungen können dem Merkblatt „Vergilbungskrankheiten der Rebe: Goldgelbe Vergilbung und Schwarzholzkrankheit" auf der Website von ACW (
www.acw.admin.ch) entnommen werden oder bei den kantonalen Ämtern eingefordert werden. (BLW)