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22.09.2021 | 04:05 | Pestizid-Einsatz 

Weniger Pflanzenschutzmittel in der Schweiz eingesetzt

Bern - Laut Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) wird der Aktionsplan «Pflanzenschutzmittel» konsequent umgesetzt – 29 der insgesamt 51 Massnahmen sind eingeführt.

Pflanzenschutzmittel
(c) proplanta
Die Massnahmen des 2017 vom Bundesrat verabschiedeten Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zeigten in der Praxis ihre Wirkung, schreibt das BLW. 29 der 51 Massnahmen um das Ziel, die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren und nachhaltige Alternativen zu fördern, seien eingeführt.

Das geht aus dem jährlichen Bericht der verantwortlichen Bundesämter für Umwelt (BAFU), Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und Landwirtschaft (BLW), des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) sowie dem nationalen landwirtschaftlichen Forschungsinstitut Agroscope hervor, der den Stand der Umsetzung aufzeigt.

Mehrere der Massnahmen widmeten sich dem Schutz der Gewässer: Mit gezielten Förderprogrammen würden Landwirtinnen und Landwirte unterstützt, gewässerschutzkonforme Waschplätze zu bauen. So werde verhindert, dass Pflanzenschutzmittel bei der Reinigung der Geräte in Bäche oder die Kanalisation gelangten.

Mit dem Bau von rund 200 solcher Waschplätze habe sich im letzten Jahr die Anzahl unterstützter Waschplätze verdreifacht. Seit dem Start des Aktionsplans «Pflanzenschutzmittel» vor vier Jahren bekämpften landwirtschaftliche Betriebe Unkraut ausserdem vermehrt mechanisch, zum Beispiel mit Hilfe von Feldrobotern.

Letztes Jahr seien bereits 21 Prozent der Obst- und Rebflächen ohne Herbizide und 16 Prozent der offenen Ackerflächen ohne oder mit einem Teilverzicht auf Herbizide bewirtschaftet worden. Das entspreche einer Zunahme von fast 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, heisst es in der Mitteilung des BLW weiter.

Seit diesem Frühling sind die Zeile des Aktionsplans nach dem entsprechenden Parlamentsentscheid National- und Ständerat auch gesetzlich verankert und der Geltungsbereich wurde über die Landwirtschaft hinaus ausgedehnt. Zudem seien die rechtlichen Grundlagen zum Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers ausgebaut worden.
lid.ch
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