Daraus ergeben sich u.U. Voraussetzungen die Bedarfsmenge regulieren zu können/müssen. Bei der Planung des Mengenbedarfs an Saatgut sollten aktuell folgende Punkte (Auflagen!) berücksichtigt werden:
Die Randreihe des Ackerschlages darf nicht mit Cruiser 600 FS gebeiztem Saatgut gesät werden.
Auf den Flächen darf im selben und im folgenden Anbaujahr kein Anbau von blühenden Zwischenfrüchten und bienenattraktiven Kulturen stattfinden. Eine
Brache sowie Blühflächen sind als Folgekultur nicht möglich.
Nicht benötigtes Saatgut ist der auszuliefernden Instanz zurückzuführen. Die Rückführung ist zu dokumentieren. Das heißt es darf keine Überlagerung des Saatgutes stattfinden. Den Säkasten am Schluss mehrmals mit nicht Cruiser 600 FS gebeiztem Saatgut leer säen, um das Übrigbleiben von Säresten zu verhindern!
(Informationen des Rhein-Neckar-Kreis vom 11.01.2021)