Damit müssen die EU-Mitgliedstaaten bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Thiophanat-methyl enthalten, spätestens am 19. April 2021 widerrufen. Etwaige Abverkaufs- und Aufbrauchfristen wird das Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (
BVL) rechtzeitig bekannt geben.
In Deutschland sind zurzeit folgende Pflanzenschutzmittel mit Thiophanat-methyl zugelassen:
Mittel |
Wirkstoffe |
Zulassungsende |
Cercobin FL |
Thiophanat-methyl |
31.10.2020* |
Don-Q |
Thiophanat-methyl |
31.10.2021 |
TOPSIN |
Thiophanat-methyl |
31.10.2021 |
*) Die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Cercobin FL endet in Deutschland ohnehin durch Zeitablauf am 31. Oktober 2020. Deshalb ist kein Widerruf notwendig. Anschließend gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. April 2021 und eine verkürzte Aufbrauchfrist bis zum 19. Oktober 2021.
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 23.10.2020)