Eines sollte dabei aber jedem klar sein: Reine pflanzenschutztechnische Vorsichtsmaßnahmen und „Vorsorgebehandlungen“ gegen Virusbefall kosten nicht nur unnötig Geld, sie belasten die Agrarökosysteme unnötig und bringen nichts. Zudem müssen wir wissen, dass Virusbefall am effektivsten ackerbaulich - nämlich durch eine spätere Aussaat der Getreidekulturen - bekämpft werden kann.
Durch das vermehrte Auftreten von Virusübertragenden Blattläusen und Zikaden werden Frühsaaten auch stärker von Verzwergungsviren befallen. Erfahrungsgemäß sind dabei Felder mit Blattlausbefallenem Ausfallgetreide besonders gefährdet. Auch Mais gilt als besonders „virusprädestinierte“ Wirtspflanze. Deshalb sollten Äcker in unmittelbarer Nachbarschaft zu Maisflächen die in diesem Jahr unter starken Blattlausbesatz gelitten haben auch regelmäßig und intensiv kontrolliert werden.
In einem zweiten wichtigen Schritt ist es unerlässlich, unmittelbar nach dem Auflaufen auf den jungen Schlägen eigene Befallskontrollen durchzuführen um sich später nicht dazu verleiten zu lassen auf Zuruf zu handeln. Denn nur durch die eigene Einschätzung kann geklärt werden, ob es sich um eine ernstzunehmende Besiedlung der jungen Getreidepflanzen handelt oder nicht.
Ein weiterer wichtiger Teil der Behandlungsentscheidung ist es zu wissen, dass nicht jede Blattlaus tatsächlich mit Viren beladen ist. Folglich macht auch die Durchführung von Behandlungsmaßnahmen nicht in jedem Fall Sinn. Wie aber kann eine objektive Behandlungsentscheidung gefällt werden?
Unser Rat:
- Sind ohne langes Durchsuchen des jungen Getreidebestandes mehr als 10 (12) Blattläuse je m² auf den jungen Pflanzen zu finden, ist die Durchführung einer gezielten Blattlausbehandlung sinnvoll.
- Sollten bei einem Ausgangswert von 50 zu untersuchenden Pflanzen mehr als 20% der Getreidepflanzen mit Blattläusen besiedelt sein, gilt die amtliche Schadensschwelle als überschritten. Eine Bekämpfungsmaßnahme ist in diesem Falls sinnvoll.
- Wurde in besonders gefährdeten Lagen (wie oben beschrieben) bereits Anfang bis Mitte September (09. bis 16.09.) gesät und sind in Verbindung dazu bei der Einzelpflanzenuntersuchung von 50 Halmen 10% „Blattlausbesiedelt“ wird ebenfalls zur Durchführung einer Behandlungsmaßnahme geraten.
Tipp: Der optimale Zeitpunkt für die Applikation des Insektizids ist dann, wenn die Blattläuse beginnen Kolonien zu bilden. In der Fläche zeigt sich dies, wenn sowohl Adulte und Jungläuse gemeinsam auf den Blättern zu finden sind. Bei starkem Wind und Temperaturen unter 15° stellen Blattläuse ihre Flugaktivitäten meist ein.
Hinweis: Die zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind im „Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2016“ in Tabelle 19 auf Seite 31 zusammengestellt.
Der amtliche Dienst führt in diesem Jahr in verschiedenen Landkreisen ein „Blattlaus-Virus-Monitoring“ durch. Im Zweifelsfall raten wir dazu die amtliche Beratung anzufordern!
(Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 07.10.2016)