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22.07.2015 | 14:55 | Pflanzenschutzgesetz 

Wintergetreide: Anwendungs- und Vertriebsverbot bei insektiziden Beizen beachten!

Karlsruhe - Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat am 20. Juli 2015 verordnet, dass sowohl die Einfuhr, das Inverkehrbringen als auch die Aussaat von Wintergetreidesaatgut das mit Clothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam behandelt wurde, ab sofort verboten ist.

Gebeiztes Getreide
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Gebeiztes Getreide (c) T. Reitz / LTZ Augustenberg
Saatgut für Wintergetreide, das mit einem der o.a. Wirkstoffe behandelt wurde oder dem ein solches Pflanzenschutzmittel anhaftet, darf an Händler oder Saatguterzeuger zur ordnungsgemäßen Entsorgung zurückgegeben werden.

Hinweis:
Wer das Verbot von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam in irgendeiner Form missachtet begeht im Sinne des §68 Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe a des Pflanzenschutzgesetzes eine Ordnungswidrigkeit. Wer entgegen §1 Absatz 1 Pflanzenschutzgesetzes entsprechend behandeltes Saatgut für Wintergetreide einführt oder in den Verkehr bringt handelt vorsätzlich oder fahrlässig und begeht damit ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit die verfolgt und bestraft wird!

Vorsicht: Auch die Einfuhr, der Handel und die Aussaat von Imidacloprid gebeiztem Wintergetreidesaatgut aus Frankreich ist untersagt. In der Praxis kursierende und anderslautende Meldungen sind falsch!

(Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 22.07.2015)
Quelle: LTZ Augustenberg
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