Saatgut für Wintergetreide, das mit einem der o.a. Wirkstoffe behandelt wurde oder dem ein solches Pflanzenschutzmittel anhaftet, darf an Händler oder Saatguterzeuger zur ordnungsgemäßen Entsorgung zurückgegeben werden.
Hinweis: Wer das Verbot von
Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam in irgendeiner Form missachtet begeht im Sinne des §68 Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe a des Pflanzenschutzgesetzes eine Ordnungswidrigkeit. Wer entgegen §1 Absatz 1 Pflanzenschutzgesetzes entsprechend behandeltes Saatgut für Wintergetreide einführt oder in den Verkehr bringt handelt vorsätzlich oder fahrlässig und begeht damit ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit die verfolgt und bestraft wird!
Vorsicht: Auch die Einfuhr, der Handel und die Aussaat von Imidacloprid gebeiztem Wintergetreidesaatgut aus Frankreich ist untersagt. In der Praxis kursierende und anderslautende Meldungen sind falsch!
(Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 22.07.2015)
Quelle: LTZ Augustenberg