18.05.2016 | 03:31 | Ackerbau
Wintergetreide auf Blattkrankheiten kontrollierenDresden - Befallskontrollen auf Blattkrankheiten sind in Wintergetreide zu intensivieren. Der Schwerpunkt sollte jetzt insbesondere auf Gelbrost (Wintertriticale, -weizen) und Septoria tritici (Winterweizen) gelegt werden. Gegenwärtig ist Winterroggen schlagweise auch Mehltau auffällig. |
(c) proplanta Die weitere Befallsentwicklung sollte beobachtet werden. Bei allen Neuansaaten ist weiterhin auf Auflaufschaderreger zu achten. Übergangsregelung für die Kontrollpflicht von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten
Durch eine Übergangsregelung wurde festgelegt, dass folgende Geräte nun auch bis spätestens 30. Juni 2016 erstmals und dann ebenfalls nach jeweils 6 Kalenderhalbjahren kontrolliert werden müssen:
- Karrenspritzen, Gießwagen, Nebelgeräte, Schlauchspritzanlagen, Streifenspritzgeräte (Bandspritzgeräte), Spritzzüge, Zweiwegfahrzeuge, Luftfahrzeuge
Beizvorrichtungen an Kartoffellegegeräten, die bisher als Beizgeräte geführt wurden, dienen nach neuer Regelung der Bandbehandlung und müssen ebenfalls bis spätestens 30. Juni 2016 erstmals und dann nach jeweils 6 Kalenderhalbjahren kontrolliert werden.
Die nachfolgend aufgeführten Pflanzenschutzgeräte sind noch nicht prüfpflichtig und müssen erst bis spätestens 31. Dezember 2020 erstmals geprüft werden:
- Stationäre und mobile Beizgeräte
- Granulatstreugeräte
- Schleppergetragene oder von einer Person geschobene oder gezogene Streichgeräte
- Bodenentseuchungsgeräte
Grundsätzlich ausgenommen sind handgehaltene sowie schulter- oder rückentragbare Pflanzenschutzgeräte.
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