Leicht tut sich nur derjenige der sich sagt: „Zum Zeitpunkt des Auftretens führe ich die abschließende Ährenbehandlung oder schon die Fusariumbehandlung durch da gebe ich gleich ein Gift dazu.“ Diese Vorgehensweise entspricht nicht den modernen Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes!
Um diese Vorgaben der Integrierten Produktion umsetzen zu können müssen auch bei diesem Schädling die Fakten die zu einer Schädigung und zu Ertragsverlusten führen können bekannt sein und beachtet werden:
- Gerste reagiert auf Larvenbefall und Blattfraß empfindlicher als Winterweizen.
- Die Larven können in etwa vom Zeitpunkt Ende des Schossens bis hin zur Milchreife Schäden an den Blättern hervorrufen.
- Die landesweit geltende Schadensschwelle beträgt bei Getreidehähnchen bei 0,5 bis 1,5 Eier und Larven je Halm und Fahnenblatt.
- Eine Larve zerstört in ihrem Reifungsfraß ca. 2,5 bis 3,5 cm2 Blattfläche. Das entspricht einer Gesamtfläche des Fahnenblattes von etwa 10 bis 20 %.
- Erst wenn 20 % der Fahnenblattfläche durch Larvenfraß zerstört ist kann es zu einem etwa 10 %igem Ertragsverlust kommen.
- Die landesweit geltende Schadensschwelle liegt bei Blattläusen zum Zeitpunkt der Blüte bei 65 % besiedelten Ähren bzw. Fahnenblättern bzw. bei 3 bis 5 Blattläuse je Ähre.
Wenn eine Behandlung gegen Getreidehähnchen tatsächlich notwendig ist, sollte sie, auch wenn bienenungefährliche Mittel ausgebracht werden, erst nach dem täglichen Bienenflug erfolgen. Dazu muss man wissen, dass eine Gefährdung der
Bienen auch bei Honigtaubildung besteht oder wenn andere blühende Pflanzen im Bestand sind. In diesem Sinne ist es also mehr als ratsam sogenannte B4-Mittel (bienenungefährlich) einzusetzen.
Hinweis: Um den Besatz mit Getreidehähnchen und Blattläusen dezimieren zu können bietet sich der Einsatz von B4-Mitteln an. Dazu gehören beispielsweise Fastac SC Super Contact (75 ml/ha), Karate Zeon 75 ml/ha) oder Kaiso Sorbi (0,15 l/ha). Weitere Mittel sind im Merkblatt „Integrierter
Pflanzenschutz 2016“ zu finden.
Achtung: In Beständen, in denen blühende Unkräuter oder Honigtau vorhanden sind, sind die Auflagen zum Schutz der Bienen zu beachten! Bei Tankmischungen von synthetischen Pyrethroiden mit Azolfungiziden ist die Änderung bei der Bienengefährdung zu beachten („Integrierter Pflanzenschutz 2016“ Tab. 19 auf S. 31 und Tab. 35 auf Seite 59).
(Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 06.06.2016)