Wenn nur der Kohlschotenrüssler auftritt, ist der Bekämpfungsrichtwert überschritten, wenn beim Abklopfen in eine Schale 1 Käfer/Pflanze festgestellt wird. Wenn Kohlschotenrüssler und Kohlschotenmücke gemeinsam auftreten, ist mit wirtschaftlichen Schäden zu rechnen, wenn eine Mücke/Pflanze und ein Käfer/zwei Pflanzen zu finden sind.
Achtung: Auf Äckern in Landschaftsschutzgebieten, FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten sowie auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen und bei Naturdenkmalen ist die Entscheidung nach Bekämpfungsrichtwerten (A 3.2) Pflicht (https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz).
Praxistipps: Bei Überschreitungen des Bekämpfungsrichtwertes reichen für diese Schotenschädlinge in der Regel rechtzeitige Randbehandlungen aus. In den Schutzgebieten ist die Teilflächenbehandlung eine Pflichtmaßnahme (A 6.1). Bei der Anwendung von Insektiziden in die Rapsblüte sind die Bestimmungen der Bienenschutz-Verordnung zu beachten. Generell sollten die Anwendungen in blühenden Beständen abends nach dem täglichen Bienenflug erfolgen (Auflage NN410). Zudem sind dann die Durchfahrschäden geringer. Pflanzenschutzmittel gegen Schotenschädlinge sind im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2023“ in Tab. 43 auf den Seiten 84 und 85 zu finden. Mospilan SG und Danjiri dürfen ab Blühbeginn nicht mehr eingesetzt werden!
Rapskrebs: Auf Flächen mit hoher Ertragserwartung und häufigem Anbau von Raps in der Fruchtfolge kann eine Bekämpfung der Weißstängeligkeit in der Vollblüte erforderlich werden. Niederschläge begünstigen die Infektion. Beim Anbau in Schutzgebieten sind die Warndienstinformationen der Landratsämter und/oder die „Sklerotinia in Winterraps-Prognose“ (SkleroPro) unter www.isip.de zu nutzen (A 2.1).
Praxistipps: Durch eine Behandlung vor der Vollblüte oder durch den Einsatz von Droplegdüsen gelangen weniger Pflanzenschutzmittel auf die Blüten und die Rückstände im Honig werden reduziert. Die zugelassenen Mittel sind im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2023“ in Tab. 44 auf den Seiten 86 und 87 zu finden.
(Informationen des Regierungspräsidium Stuttgart vom 13.04.2023)