Karlsruhe - Die Frühjahrsbehandlung während des Längenwachstums bis zum Beginn der Knospenbildung (BBCH 39 bis 55) soll das Längenwachstum regulieren und Phomabefall bekämpfen.
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In den vergangenen Jahren waren diese Frühjahrsanwendungen in den Landesversuchen Baden-Württemberg meistens nicht wirtschaftlich.
Das Mittel Toprex erzielte die stärkste einkürzende Wirkung, gefolgt von Carax. Neu zugelassen ist das Mittel Architect (Wirkstoffe: Mepiquat+Pyraclostrobin+Prohexadion). Es kann gespritzt werden von Beginn der Seitensprossentwicklung: 1. Seitenspross sichtbar bis Erste Blütenblätter sichtbar; Blüten noch geschlossen. Aufwandmenge: 2 Liter/ha in 100 bis 400 Liter/ha Wasser oder im Splittingverfahren mit 2x1 Liter/ha im Abstand von 14 Tagen.
Achtung: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 50% 15m, 75% 10m, 90% 5m (NW607-1).
Praxistipps: Anwendungen sind nur bei hoher Bestandesdichte, hoher Stickstoffversorgung (Gülledüngung), lageranfälligen Sorten und starkem Befallsdruck sinnvoll. In dünnen Beständen ist durch eine Behandlung mit einer Teilmenge von Folicur, Orius oder Tilmor, eine Förderung der Seitentriebbildung möglich.
Die Behandlungen sollten nur bei wüchsigem Wetter und nicht bei der Gefahr von Nachtfrösten sowie in durch Nässe oder Nährstoffmangel geschwächten Beständen erfolgen. Bei Tankmischungen von Azolfungiziden mit Insektiziden ist die Änderung der Bienengefährdung zu beachten! Die zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2023“ in Tabelle 44 auf den Seiten 86 und 87 zu finden.
(Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 22.03.2023)