Die tatsächliche, standortspezifische Befallssituation kann auf den eigenen Schlägen nur durch das rechtzeitige Aufstellen von
Gelbschalen richtig eingeschätzt werden.
Bei den wöchentlichen Kontrollen wurde nur auf einzelnen Schlägen Erdfloh-Besatz festgestellt, der die amtliche Schadensschwelle überschritten hat. An den meisten Standorten war das 3-Blattstadium überschritten, so dass eine Behandlung zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn mehr macht.
Rapserdfloh Schadensschwellen: Eine Behandlung ist notwendig wenn,
- ab dem Keimblattstadium mehr als 50 Käfer in 3 Wochen in der Gelbschale gezählt werden oder wenn bei der Durchführung der Bonitur bis zum 3-Blattstadium festgestellt wird, dass 10% der Keim- bzw. der Laubblätter sichtbar durch Fraß zerstört sind
Larvenkontrolle in den Blattstielen im Spätherbst:
- 3 Larven/Pflanze in schwachen Beständen
- 5 Larven/Pflanze in kräftigen Beständen
Hinweise: Sofern kein früher Starkbefall vorgelegen hat, sollte der späte Behandlungstermin Mitte/Ende Oktober bei Schadschwellenüberschreitung bevorzugt werden. Zu diesem Termin sind alle Käfer zugeflogen und die ersten jungen Larven werden bei der Behandlung mit erfasst.
Tipp: Der Schwarze Kohltriebrüssler verursacht vor allem bei warmer Herbstwitterung bemerkbare Schäden. Der Befall ist nur mit einer Gelbschale feststellbar. Es existiert keine Schadschwelle, aber ein Bekämpfungs-Richtwert: 10 Rüssler in 3 Tagen.
Unser Rat
Gleichmäßige Bestände die bereits Ende August gesät wurden, sind im Wachstum durch die kühle Witterung jetzt etwas ausgebremst worden. Trotzdem haben diese Flächen oft schon mehr als 6 Laubblätter entwickelt. Solche Schläge sollten bei Wiederbefahrbarkeit und sobald wie möglich durch einen gezielten Wachstumsreglereinsatz im Wachstum etwas gestoppt werden.
Anfang bis Mitte September gesäte Bestände hinken momentan in der Entwicklung etwas hinterher. Auf solchen Schlägen sollte der Einsatz eines Wachstumsreglers noch geschoben werden bis es die Entwicklung der Pflanzen es tatsächlich erfordert.
(Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 06.10.2017)