In den weit entwickelten Beständen sind durch Wärme und Feuchtigkeit die ersten Infektionen mit der Wurzelhals- und Stängelfäule (Phoma) sichtbar. Herrschen in nächster Zeit milde Temperaturen vor, könnten die Bestände eventuell zu weit entwickelt in den Winter gehen. Jetzt ist also höchste Zeit um über geeignete Maßnahmen zum Wachstumsreglereinsatz und zur Phomabekämpfung nachzudenken.
Der
Raps sollte als kräftige Pflanze mit gut entwickelter Pfahlwurzel in den Winter gehen. Dabei darf die Pflanze in der Entwicklung nicht über das Rosettenstadium mit 8 bis 10 (max. 12) entwickelten Blättern hinausgehen. Ein Überwachsen bzw. Schossen vor dem Winter hat unter Umständen
Frostschäden zur Folge und erhöht die Gefahr der Auswinterung. Ein Überwachsen droht bei zu früher Saat, zu dichten Beständen (optimal sind 30-40 Pflanzen/m² bei Hybriden und 40-60 Pflanzen/m² bei Liniensorten) oder einem langen milden Herbst mit hoher N-Nachlieferung.
Wichtig ist es, die eigenen, gefährdeten Bestände zu beobachten und spätestens zum 6-Blattstadium einen Wachstumsregler-Einsatz abschätzen. Die Aufwandmenge richtet sich dabei vor allem nach dem Ziel der Maßnahme. Für eine Wuchsregulierung reichen verringerte Mengen.
Auf Standorten, die Ende September schon einen Befall mit Wurzelhals- und Stängelfäule zeigen, wird der Einsatz der vollen Aufwandmenge empfohlen. Bei ungleichmäßig entwickelten Beständen sollten die kleinen Pflanzen 3 bis 4 Blätter zum Zeitpunkt der Behandlung entwickelt haben. Für eine gute Wirkung ist wüchsige Witterung nötig.
Mittelbeispiele: Folicur, Carax, Efilor, Orius, Tilmor, Toprex, Matador.
Bitte beachten:
- Keine Anwendungen bei Nachtfrostgefahr
- Änderung der Bienengefährlichkeit bei Tankmischungen mit Insektiziden
- Abstandsauflagen zu Oberflächengewässer beachten
Hinweis: Tierische Schädlinge treten nur vereinzelt auf. Aus Sicht der Donaueschinger Pflanzenschutzexpertin H. Saddedine hat die festgestellte Besatzhöhe die Schadensschwellen aber in keinem Fall überschritten. Damit ist die Anwendung von Insektiziden nicht notwendig.
(Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 29.09.2017)