Ein Überwachsen bzw. Schossen vor Winter hat Frostschäden zur Folge und erhöht die Gefahr der Auswinterung. Ein Überwachsen droht bei zu früher Saat, zu dichten Beständen oder einem langen milden Herbst mit hoher Stickstoff-Nachlieferung.
Eigene gefährdete Bestände beobachten und spätestens zum 6-Blattstadium einen Wachstumsregler-Einsatz abschätzen. Die Aufwandmenge richtet sich nach dem Ziel der Maßnahme. Für eine Wuchsregulierung reichen verringerte Mengen. Auf gefährdeten Standorten (Tal- oder Schattenlagen), die Ende September schon einen Befall mit Wurzelhals- und Stängelfäule zeigen, wird die volle Aufwandmenge empfohlen. Bei ungleichmäßig entwickelten Beständen, sollten die kleinen Pflanzen 3-4 Blätter zum Zeitpunkt der Behandlung haben. Für eine gute Wirkung ist wüchsige Witterung nötig.
Bitte beachten:
- Keine Anwendungen bei Nachtfrostgefahr oder Wasserknappheit
- Änderung der Bienengefährlichkeit bei Tankmischungen mit Insektiziden
- Abstandsauflagen zu Oberflächengewässer
- Einschränkungen beim Nachauflaufherbizid „Belkar“
Nebenbei: Blattfraß ab dem 4-Blattstadium nicht mehr relevant – Strategie anpassen!
Der Raps hat das 4-6 Blattstadium (BBCH 14-16) erreicht und ist auf Grund der trockenen Witterung gesund. Der Rapserdfloh ist weiterhin auf den Schlägen aktiv und hat in der Mehrzahl der aufgestellten Gelbschalen die kritische Käferzahl von 50 Stück überschritten. Ab dem 4-Blattstadium spielt der Blattfraß keine Rolle mehr. Dagegen bedeutet die Anzahl der gefangenen Käfer, dass im Herbst Larvenschäden möglich sind.
Die Experten des Landwirtschaftsamts Donaueschingen geben folgende Hinweise: Den weiteren Zuflug des Rapserdfloh an den eigenen Gelbschalen überwachen und bei Überschreitung des
Bekämpfungsrichtwerts (50 Käfer in 3 Wochen) den Bekämpfungstermin Mitte/Ende Oktober abwarten. Zu diesem Termin sind alle Käfer zugeflogen und die ersten jungen Larven werden miterfasst.
(Informationen des Schwarzwald-Baar-Kreis vom 23.09.2020)