Wuchsregulierung: In regionalen Beständen, die aktuell erst 1-2 Laubblättchen entwickelt haben, wird erst in den kommenden Wochen, abhängig von der Witterung und der daraus resultierenden Entwicklung eine Entscheidung über Wuchsregulierung anstehen, da der Zeitpunkt des Vegetationsendes im Spätherbst noch nicht abschätzbar ist.
Bei sehr gut und weit entwickelten Beständen sollte eine Wuchsregulierung eingeplant werden, um Sprossachsstreckung vor dem Winter zu verhindern und so Winterfestigkeit zu garantieren. Entscheiden Sie schlagspezifisch unter Beachtung des Entwicklungszustandes, der
Nährstoffversorgung und der Sorteneigenschaften, ob eine Behandlung notwendig ist.
In sehr wüchsigen Beständen wäre im 4-6-Blattstadium eine Behandlung mit Carax (0,6-1,0 Liter/ha – max. 1,4 Liter/ha in Spritzfolgen) möglich. Hiermit wird die deutlichste Wuchsregulierung erreicht. Ansonsten stehen noch weitere Produkte wie Orius (0,8-1,0 Liter/ha) zur Verfügung. Die ausführliche Tabelle finden Sie auf S. 90 im gelben IP-Heft)
Bitte beachten:
- Herbizid „Fox“ nicht in Kombination mit Fungiziden oder Graminiziden einsetzen und zum Einsatz von Fungiziden und Graminiziden mind. 5-7 Tagen Abstand lassen.
- Belkar kann nur mit Folicur, Toprex oder Tilmor gemischt werden. Zum Einsatz anderer Fungizide und Graminizide (Außer Ausnahmen – siehe Gebrauchsanweisung) sollte ein zeitlicher Abstand von 7 Tagen eingehalten werden. Der Einsatz von Metconazol-haltigen (z.B. Carax) Wachstumsreglern im Herbst wird bei Anwendung von Belkar nicht empfohlen.
Weitere Hinweise zur Mischbarkeit usw. entnehmen Sie bitte den jeweiligen Gebrauchsanleitungen.
Erdfloh: Die aufgestellten
Gelbschalen und die Rapsblättchen weiterhin im Auge behalten. Auf den entsprechenden Kontrollflächen des Landwirtschaftsamtes wurden bisher immer noch keine Fänge bzw. Schäden durch Reifungsfraß verzeichnet. Somit wurde die Bekämpfungsschwelle nicht überschritten und eine Insektizidbehandlung ist dort Stand heute nicht notwendig.
IPSplus anzuwenden in Landschaftsschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten (FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet), Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, gesetzlich geschützte Biotope, bei Naturdenkmalen
Pflichtmaßnahme im Ackerbau bei allen KulturenA 8.1. Anlage eines Spritzfensters zur Beurteilung der Behandlungsnotwendigkeit
Vorlagen zur Dokumentation (A 4.1):https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lfr/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz
Link zum Kartendienst der LUBW: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/