Zudem sind 2010 insbesondere die Vermehrungsflächen von Winterweizen im Vergleich zu den Vorjahren sehr knapp bemessen. Durch die selektive Anerkennung von Saatgut der Kategorie Z-2 (Zertifiziertes Saatgut zweiter Generation) im Herbst 2010 soll eine mögliche Versorgungslücke bei Weizen vermieden werden. "Die Saatgutwirtschaft ist zuversichtlich, dass mit dieser Maßnahme die Z-Saatgutversorgung auch bei Winterweizen in der anstehenden Herbstaussaat in Deutschland sichergestellt werden kann.
Es ist unser Anliegen, dass sich Landwirte gerade auch unter erschwerten Erntebedingungen wie bisher auf die Vorteile von
Z-Saatgut verlassen können", erklärt Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP). Soweit Z-Saatgut (Z-1) von Winterweizen nicht ausreichend zur Verfügung steht, sollen im Herbst 2010 ausnahmsweise geeignete Saatgutpartien als Z-2-Saatgut anerkannt werden. Dabei sollen allerdings nur die Keimfähigkeitsgrenze auf das gesetzlich für Z-2-Saatgut zulässige Maß von bis zu 85 Prozent gesenkt, die Besatznormen für Z-1-Saatgut (Höchstbesatz mit anderen Pflanzenarten = sechs Körner) aber weiter eingehalten werden.
"Alle Landwirte sollen auch in der bevorstehenden Herbst- und Frühjahrssaison nach Möglichkeit Zertifiziertes Saatgut der von Ihnen gewünschten Sorten erwerben können. Durch die Verwendung von Z-Saatgut nutzen und fördern die Landwirte gleichzeitig den Züchtungsfortschritt", stellt Schäfer fest. (BDP)