Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Saatgutbehandlung gegen Vogelfraß (Fasan, Rabenkrähe, Taube) in Mais wie nachfolgend beschrieben beschränkt:
Die Zulassung wird für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2023 ausgesprochen und ist damit auf exakt 120 Tage zur
Beizung von Mais-Saatgut für die
Saatgutproduktion sowie für Züchtungs- und Sortenversuche beschränkt. Die zugelassene Menge wird bundesweit auf 2.500 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für ca. 14.285 ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung / AnwendungsbereichDas Ausbringen von Korit 420FS darf vor der Saat zur Saatgutbehandlung von Mais gegen Fasan, Rabenkrähe und Taube aufgebracht werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und WartezeitDie Aufwandmenge wurde festgelegt auf 87,5 ml/Saatguteinheit (entspricht 0,6 Liter/100 kg Saatgut). Der maximale Mittelaufwand beträgt 175 ml/ha (entsprechend maximal 2 Saatgut-Einheiten pro ha, eine Einheit entspricht 50.000 Korn). Für
Sortenversuche kann diese Aussaatstärke geringfügig überschritten werden. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß
Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 19.12.2022)