Ausgenommen sind Flächen, die für eine späte
Rodung vorgesehen sind. Wenn auch künftig günstige Infektionsbedingungen durch Taubildung oder Niederschläge herrschen, eine deutliche Befallszunahme festgestellt wird und die letzte Behandlung mehr als 4 Wochen zurückliegt, kann noch eine Spritzung erforderlich werden.
Der Bekämpfungsrichtwert liegt für Folgebehandlungen ab Mitte August bei 45 % befallener Blätter. Die Wartezeit des eingesetzten Fungizids und die maximal mögliche Anzahl der Anwendungen sind zu beachten. Dies gilt auch für die nach Art. 53 zugelassenen Fungizide.
(Informationen des RP Stuttgart - Pflanzenschutzdienst - vom 23.08.2022)