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24.04.2023 | 16:37 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Zuckerrüben: Vermehrt Schneckenbefall?

Karlsruhe - Aus Sicht des Bruchsaler Beratungstandems C. Erbe und L. Merkle werden dieses Jahr Auf Grund der Witterung vermehrt Schnecken in den Beständen vorgefunden.

Schneckenbefall Zuckerrübe
(c) proplanta

„Mit zunehmenden Temperaturen wird sich der Schneckendruck erhöhen,“ so die Fachleute vom Amt Bruchsal verbunden mit dem Tipp: „Legen Sie an verschiedenen Stellen Schneckenkorn aus und decken dieses mit einem Sack oder Brett ab, so können Sie leicht ermitteln, ob es auf Ihrer Fläche ein Schneckenproblem gibt.“

Sofern noch nicht geschehen, führen Sie bei um den 21.03.2023 gesäten Rüben die 1.NAK durch. Achten Sie auf eine ausreichende Wachsschicht der Rüben nach Regen oder Frostereignissen, damit diese die 1. NAK gut vertragen. Ein Abstand von 24h sowie intensive Sonneneinstrahlung zwischen 1.NAK und einem Regen- oder Frostereignis sind hierfür vorteilhaft. Im Zweifel Bera-tung anfordern. Zur Mittelwahl siehe Warndienst Nr.07 vom 06.04.2023.

Diese Woche beginnt offiziell das Blattlausmonitoring in Zusammenarbeit mit Südzucker. Auf unserem Beobachtungsschlag in Dettenheim (Region Rheinebene), konnten wir bereits vergangene Woche Blattläuse in den Gelbschalen ausfindig machen. Nach Erstfunden in den Gelbschalen beginnt das Monitoring im Bestand. Kontrollieren Sie daher, besonders in aufgelaufenen Zuckerrüben in der Rheinebene, Ihre Bestände auf das Auftreten von Blattläusen. Als Bekämpfungsrichtwert der Schwarzen Bohnenlaus gelten 30% befallene Rüben und bei der grünen Pfirsich-blattlaus 10% befallene Rüben bis BBCH 39 (Ende Reihen- bzw. Bestandesschluss).

Die Grüne Pfirsichblattlaus gilt als Überträger des Vergilbungsvirus. Bonitieren Sie an 4 Stellen im Bestand jeweils 10 Zuckerrüben Pflanzen. Die Blattläuse halten sich unterhalb der Blätter auf.

Auch in diesem Jahr hat das BVL wieder einige Notfallzulassungen zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren in Zuckerrüben erteilt. Darunter fallen die Mittel Pirimor G (Wirkstoff: Pirimicarb), Mospilan SG, Carnadine, Danjiri (Wirkstoff: Acetamiprid).

Achtung: Bei allen Mitteln mit dem Wirkstoff Acetamiprid gilt folgende Anwendungsbestimmung: Zum Schutz des Grundwassers keine Anwendung auf Flächen, auf denen in den vorausgegangenen zwei Kalenderjahren Pflanzenschutzmittel angewendet wurden, die den Wirkstoff Acetamiprid enthalten.

Mittel Zulassungs-zeitraum Anwendungs-zeitpunkt Stadium Kultur Max. Zahl der Behand-lungen Aufwandmenge
Pirimor G

01.04 – 29.07.23

Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf. BBCH 12 - 39 1

0,3 kg/ha in 200 – 400 l Wasser /ha


Mospilan SG

30.03 – 27.07.23
1
250 g/ha in 200 – 400 l Wasser/ha

Carnadine


15.03 –12.07.23
2 (Abstand min. 14 Tage)
0,25 l/ha in 200 – 400 l Wasser/ha

Danjiri


01.04 – 29.07.23
1
250 g/ha in 200 – 400 l Wasser/ha


Klicken Sie hier: https://www.ruebe.info/wp-content/uploads/2023/04/Druck-20230412_Anbauinformationen_2023_ohne-Notfallzulasung-Kopie.pdf um die hinsichtlich der Notfallzulassungen aktualisierten Anbauinformationen der ARGE Südwest online abzurufen. Auf Seite 24 dieser Dokumentation finden Sie die zugelassenen Insektizide gegen Blatt- und Bodenschädlinge.

Hinweis: Für Flächen im Schutzgebiet (IPS+) muss der ermittelte Befall / der überschrittene Bekämpfungsrichtwert in den Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen festgehalten werden. Insektizide dürfen nur bei Überschreitung der Schadensschwelle ausgebracht werden. Denken Sie zudem an das Spritzfenster.

(Informationen des Landkreis Karlsruhe vom 18.04.2023)

LTZ Augustenberg
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