Zulassung für Notfallsituationen nach Artikel 53 für Apron XL
Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Apron XL (Wirkstoff: Metalaxyl-M) die Zulassung zur Saatgutbehandlung gegen Auflaufkrankheiten und Falschen Mehltau in verschiedenen Gemüsekulturen und die anschließende Aussaat des so behandelten Saatguts im Freiland erteilt.
(c) proplanta
Zur Produktion von Saatgut in der Zeit vom 19. Dezember 2022 bis zum 17. April 2023
Zur innergemeinschaftlichen Verbringung von gebeiztem Saatgut aus Italien und den Niederlanden nach Deutschland in der Zeit vom 21. Dezember 2022 bis zum 19.April 2023.
Zur Aussaat des produzierten und importierten Saatgutes in Deutschland vom 1. Februar bis zum 31. Mai 2023.
Die Zulassung wird für folgende Anwendungsgebiete festgesetzt:
Stangenbohne: 1 ml /kg Saatgut, ca. 63 kg Saatgut /ha, entsprechend 63 ml Produkt/ha Stangenbohne (Greening-Projekt): 1 ml /kg Saatgut, ca. 8 kg Saatgut /ha, entsprechend 8 ml Produkt/ha
Feldsalat: 2 ml/kg Saatgut, ca. 12 kg Saatgut/ha, entsprechend 24 ml Produkt/ha Radieschen: 30 ml/Saatguteinheit (1.000.000 Körner), maximal 90 ml/ha (entspricht maximal 3 Saatgut-Einheiten pro ha)
Frische Kräuter und Rucola-Arten: 2 ml/kg Saatgut, ca. 4,5 kg Saatgut/ha, entsprechend 9 ml Produkt/ha
Speisezwiebel: 0,5 ml /Saatguteinheit (250.000 Körner), maximal 5 ml/ha (entspricht maximal 10 Saatgut-Einheiten pro ha)
Möhre: 1,5 ml /Saatguteinheit (1.000.000 Körner), maximal 4,5 ml/ha (entspricht maximal 3 Saatgut-Einheiten pro ha)
Weißkohl: 2 ml/kg Saatgut, ca. 0,75 kg Saatgut /ha, entsprechend 1,5 ml Produkt/ha Beten: 2 ml/kg Saatgut, ca. 5 kg Saatgut /ha, entsprechend 10 ml Produkt/ha
Wartezeiten für die genannten Kulturen: F
Für den Umgang mit dem gebeizten Saatgut gelten die folgenden Anwendungsbestimmungen:
Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei vorhergesagtem Wind mit einer stündlichen mittleren Windgeschwindigkeit in 2 m Höhe höher als 5 m/s. Zur Beurteilung der Windgeschwindigkeit ist die Vorhersage im Internetangebot des Deutschen Wetterdienstes für die nächstgelegene Agrarwetterstation bis zu 72 Stunden vor der Aussaat heranzuziehen (NH681-3).
Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden (NH679).
(Informationen des Regierungspräsidium Stuttgart vom 03.01.2023)