Die
Verordnung (EU) 2019/1606 trat am 03.10.2019 in Kraft. In ihr ist beispielsweise festgelegt, dass die Abverkaufsfrist für Mesurol flüssig spätestens am 03.01.2020 und die Aufbrauchfrist sowohl für das Produkt Mesurol flüssig als auch für behandeltes Saatgut spätestens am 03.04.2020 endet.
Achtung: Von Regelungen zu Abverkaufs- bzw. Aufbrauchfristen sind in Deutschland vier Pflanzenschutzmittel mit Methiocarb betroffen. Nachfolgende Fristen könnten vom Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit noch verkürzt werden.