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13.06.2016 | 15:18 | Thiacloprid 

Zulassung von Pflanzenschutzmittel Calypso geändert

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach der Absenkung von Rückstandshöchstgehalten (RHG) für den Wirkstoff Thiacloprid in verschiedenen Obst- und Gemüsekulturen auch die Zulassung von zwei Pflanzenschutzmitteln ab sofort geändert.

Pflanzenschutzmittel Calypso
Pflanzenschutzmittel Calypso (c) proplanta
In bestimmten Kulturen ist deren Anwendung nicht mehr zulässig, in anderen Fällen wurde die Wartezeit verlängert.

Calypso (Zul.-Nr. 024714-00)

- Die Anwendung in Grünkohl und Endivien ist nicht mehr zulässig.

- Die Anwendung in Kohlrübe und Speiserübe ist nicht mehr zulässig; in dem entsprechenden Anwendungsgebiet lautete die Kultur bisher "Wurzel- und Knollengemüse (ausgenommen: Möhre, Knollensellerie)"; nun heißt es: "Meerrettich, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Topinambur, Wurzelpetersilie, Pastinak, Rettich, Radieschen, Schwarzwurzel, Bocksbart".

- Für Buschbohnen und Stangenbohnen im Freiland wurde die Wartezeit von 7 Tage auf 14 Tage erhöht.

- Die Anwendung an Brombeeren unter Glas ist nicht mehr zulässig.

Bayer Garten Schädlingsfrei Calypso Perfekt AF (Zul.-Nr. 006411-00)

Das Pflanzenschutzmittel wird auch vertrieben als - Bayer Garten Zierpflanzenspray Lizetan Plus (006410-60) - Bayer Garten Spinnmilbenspray Plus (006410-61) - Bayer Garten Schädlingsfrei Calypso Perfekt AF (006411-00) - Bayer Garten Gartenspray Calypso Perfekt (006411-60) - Bayer Garten Orchideen Schädlingsfrei Lizetan AF (006411-61) - Bayer Garten Zierpflanzenspray Lizetan AF 500 ml (006411-62) - Bayer Garten Zierpflanzenspray Lizetan 400 ml (006411-63) - ETISSO Schädlings-frei AF (006411-64) - Bayer Garten Orchideen Schädlingsfrei Lizetan 400 ml (006411-65)

  • Die Anwendung in Endivien, Löwenzahn und Winterportulak ist nicht mehr zulässig; in dem entsprechenden Anwendungsgebiet wurde die Kultur von "Salat-Arten" geändert in "Salat-Arten (ausgenommen Endivien, Löwenzahn, Winterportulak)"
  • Die Anwendung in Grünkohl ist nicht mehr zulässig; in dem entsprechenden Anwendungsgebiet wurde die Kultur von "Kohlgemüse" geändert in: "Pak Choi, Sareptasenf, Mizuna, Kohlrabi, Choy Sum, Komatsuna, Chinakohl, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Blumenkohle"

Hintergrund

Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 erfolgte für die bestehenden Rückstandshöchstgehalte (RHG) für den Wirkstoff Thiacloprid eine Überprüfung und in der Folge mit der Verordnung (EU) 2015/1200 eine neue Festsetzung. Dabei wurden die RHGs für verschiedene Erzeugnisse abgesenkt. Wo die abgesenkten RHGs nicht eingehalten werden können, mussten die Kulturen aus der Zulassung herausgenommen werden.

(Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 09.06.2016)

LTZ Augustenberg
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