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05.08.2015 | 16:31 | Zulassungserweiterung 

Zulassung von Pflanzenschutzmittel SpinTor ausgeweitet

Karlsruhe - Das BVL hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die Zulassung von SpinTor (Wirkstoff: Spinosad) nach Artikel 51 ausgeweitet.

Pflanzenschutzmittel SpinTor
(c) proplanta
Ab sofort kann das Mittel auch gegen freifressende Schmetterlingsraupen in Kohlrabi und Blattkohle, freifressende Schmetterlingsraupen und Minierfliegen in Erbse, Stielmus, Kohlgemüse, Rettich, Salat-Arten, Spinat und verwandte Arten, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Kohlrübe, Radieschen (Nutzung als Baby-Leaf-Salat), freifressende Schmetterlingsraupen, Minierfliegen und Rübenfliege in Spinat und Stielmangold eingesetzt werden. Die zugelassene Aufwandmenge beträgt 0,2 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha. Im Abstand von 10 bis 14 Tagen sind je Kultur maximal zwei  Behandlungen möglich.

Ergänzend dazu ist der Einsatz von SpinTor mit 12 ml/1000 Pflanzen in 3 l Wasser/m² auch gegen die Kleine Kohlfliege in Kohlrabi und Blattkohle (Jungpflanzenanzucht) zugelassen. In diesen Kulturen ist maximal eine Behandlung möglich.

Hinweise zu den Wartezeiten:
In Kohlrabi, Blattkohle, Spinat und Stielmangold beträgt die Wartezeit zwischen Behandlung und möglicher Ernte 3 Tage. In Erbse, Stielmus, Kohlgemüse, Rettich, Salat-Arten, Spinat und sonstigen verwandte Arten und in Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Kohlrübe, Radieschen (Nutzung als Baby-Leaf-Salat) 7 Tage. Die Wartezeit zwischen der Behandlung von Kohlrabi und Blattkohl (Jungpflanzenanzucht) und der möglichen Beerntung des entsprechend behandelten Gemüses wurde mit „F“ eingestuft.

(Wichtige Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 05.08.2015)
Quelle: LTZ Augustenberg
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