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31.05.2019 | 02:13 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Zulassungen für Notfallsituationen im Obstbau

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Movento 100 SC (Wirkstoff: Spirotetramat) für Notfallsituationen zur Bekämpfung von Wanderlarven und erwachsenen Tiere der zweiten Generation der Maulbeerschildlaus in Johannisbeere und Stachelbeere im Freiland vom 15. Juni bis 12. Oktober 2019 für 120 Tage zugelassen.

Johannisbeeranbau
Pflanzenschutzmittel - Weitere Zulassungen für Notfallsituationen im Obstbau. (c) proplanta
Anwendung: Das Mittel darf nach der Ernte (ab BBCH 91), nach Warndienstaufruf kann mit 0,75 Liter/ha in maximal 1000 Liter/ha (maximal 1,5 Liter/ha und Jahr) gesprüht werden. Es sind maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen möglich. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft.

Achtung: Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.


Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole ist in johannisbeerartigem Beerenobst, Stachelbeere und Heidelbeere im Freiland vom 01. Juni bis 28. September 2019 für 120 Tage zugelassen.

Anwendung: Das Mittel darf nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege kann bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife (BBCH 81 bis 87) mit 0,75 Liter/ha in maximal 1.000 Liter Wasser/ha gespritzt oder gesprüht werden. Es sind maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 3 Tagen möglich (maximal 1,5 l/ha in der Kultur/Jahr). Die Wartezeit beträgt exakt 3 Tage.

Achtung: Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten beträgt der Mindestabstand 5 Meter.


Gegen die Kirschessigfliege und Kirschfruchtfliege in Süß- und Sauerkirsche ist das Mittel Exirel vom 24. Mai bis 20. September 2019 zugelassen. Zur Bekämpfung der Kirschessigfliege ist der Mitteleinsatz vom 15. Juni bis 12. Oktober 2019 in Pflaume, Zwetschge, Reneklode und Mirabelle zugelassen.

Anwendung: Das Mittel kann nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife (BBCH 81 bis 87) maximal zweimal mit 0,375 Liter/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 Liter Wasser/ ha und je m Kronenhöhe (in Süß- und Sauerkirsche maximal 1,0 Liter/ha je Behandlung und 2,0 Liter/ha in der Kultur/Jahr, in Pflaume, Zwetschge, Reneklode und Mirabelle maximal 1,5 Liter/ha in der Kultur/Jahr) gespritzt oder gesprüht werden. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mindestens 7 Tage. Die Wartezeit beträgt exakt 7 Tage.

Achtung: Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 15 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50%-10m, 75%-5m, 90%-5m.

Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095 zu beachten.


Für SpinTor (Wirkstoff: Spinosad) wurde die Zulassung für Anwendungen gegen die Kirschessigfliege in Süß- und Sauerkirsche ab dem 24. Mai bis zum 20. September 2019, in Pfirsich und Aprikose vom 1. Juni bis zum 28. September 2019 und in Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reneklode ab dem 15. Juni bis zum 12. Oktober 20 für jeweils 120 Tage erteilt.

Anwendung: Nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege können bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife (BBCH 85 bis 87) maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tagen mit 0,15 Liter/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 Liter Wasser/ ha und je m Kronenhöhe (maximal 0,3 Liter/ha je Behandlung, maximal 0,6 Liter/ha in der Kultur/Jahr) durchgeführt werden. Bei der Wartezeit muss differenziert werden: In Süß- und Sauerkirsche, Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reneklode sind es 5 Tage und in Pfirsich und Aprikose 7 Tage.

Achtung: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.

Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Geräte erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90%-20m. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20m vorhanden sein (NW706). Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095 zu beachten.


Spruzit Neu (Wirkstoffe: Pyrethrine + Rapsöl) ist gegen Blattläuse und beißende Insekten in Süß- und Sauerkirsche (ökologischer Anbau) für die Zeit vom 24. Mai bis zum 20. September 2019 für 120 Tage zugelassen.

Anwendung: Das Mittel kann bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen mit 3,5 Liter/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 Liter Wasser/ ha und je m Kronenhöhe gespritzt oder gesprüht werden. Im Abstand von mindestens 5 Tagen sind maximal zwei Behandlungen. Die Wartezeit beträgt exakt 3 Tage.

Achtung: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Geräte erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90%-40m.


Gegen Blattläuse in Himbeeren (ökologischer Anbau) wurde die Zulassung ebenfalls für die Zeit vom 24. Mai bis zum 20. September 2019 für 120 Tage erteilt.

Anwendung: Spruzit Neu kann bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen mit 10,0 Liter/ha in maximal 1.000 Liter Wasser/ ha gespritzt oder gesprüht werden. Im Abstand von mindestens 5 Tagen sind maximal zwei Behandlungen. Die Wartezeit beträgt exakt 3 Tage. Achtung: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Geräte erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90%-20m.

(Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 28.05.2019)
ltz augustenberg
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