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22.12.2020 | 08:34 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Zulassungs-Countdown zum Jahresende läuft auf Hochtouren

Karlsruhe - Das Regierungspräsidium Stuttgart fasst einige wichtige aktuelle Änderungen im Bezug auf die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zusammen.

Pflanzenschutzmittel 2020
(c) proplanta
Notfallzulassung für Saatgutbeizung mit Cruiser 600 FS in Zuckerrüben

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat dem Pflanzenschutzdienst Baden-Württemberg eine Notfallzulassung zur begrenzten Saatgutbehandlung von Zuckerrübensaatgut gegen Blattläuse, die Vergilbungsviren übertragen, mit Cruiser 600 FS (Wirkstoff: Thiamethoxam) und anschließender Aussaat vom 1. Januar 2021 bis 30. April 2021 erteilt.

Behandeltes Zuckerrübensaatgut darf in Baden-Württemberg auf 12.000 Hektar, ausschließlich in Gebieten, in denen 2020 starker Befall festgestellt worden war, im Vertragsgebiet der Südzucker AG in Offenau ausgesät werden.

Das Land hat sich verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass mit Cruiser 600 FS behandeltes Saatgut nur dort eingesetzt wird, wo dies zur Abwehr großer Schäden im Rübenanbau notwendig ist. Dafür werden rechtlich verbindliche Maßnahmen (z. B. durch eine Allgemeinverfügung nach § 6 und § 8 des Pflanzenschutzgesetzes) erlassen, um die Risikominderung ab der Aussaat und über das Ende der Notfallzulassungen am 30. April 2021 hinaus zu gewährleisten. Durch diese ergänzenden Maßnahmen in der Verantwortung des Landes war es dem BVL möglich, die Notfallzulassung zu erteilen.

Der Mittelaufwand wurde deutlich auf 75 ml/Saatguteinheit, die Aussaatstärke auf maximal 1,1 Saatgut-Einheiten pro ha reduziert (entspricht maximal 82,5 ml/ha).

Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut sind folgende Anwendungsbestimmungen anzubringen:

In geeigneter Weise sind die zuständigen Bienensachverständigen in den betroffenen Regionen über den Zeitraum der Aussaat des behandelten Zuckerrübensaatgutes vorab zu informieren.

Die Aussaat des behandelten Saatgutes darf nur mit mechanischen Sägeräten erfolgen.

Bei der Aussaat darf jeweils in der äußersten Reihe des zu bestellenden Ackers kein behandeltes Saatgut ausgebracht werden.

Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s.

Nicht benötigtes Saatgut ist an die ausgebende Instanz zurückzuführen; die Rückgabe ist zu dokumentieren.

Auf Flächen, auf denen das behandelte Saatgut ausgebracht worden ist, dürfen im selben und im Folgejahr keine blühenden Zwischenfrüchte und keine bienenattraktiven Kulturen (insbesondere Raps, Sonnenblumen, Mais, Leguminosen, Kartoffeln, Silphie) nachgebaut werden. In der Nachfolgekultur sind blühende Beikräuter zu vermeiden, eine Brache ist als Folgekultur nicht möglich. Die betroffene Fläche darf auch nicht als Blühfläche genutzt werden.

Ein anbaubegleitendes Monitoring zur Beobachtung möglicher Umwelteffekte ist durchzuführen.

Ruhen für das Pflanzenschutzmittel 1,4SIGHT aufgehoben

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat mit Bescheid vom 16. Dezember 2020 das Ruhen der Zulassungen von 1,4SIGHT aufgehoben. Damit darf 1,4SIGHT ab sofort wieder in Verkehr gebracht und angewendet werden. Das gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Um einen Brand im Kartoffellager auszuschließen, darf das Mittel nur noch mit elektrisch betriebenen Heißvernebelungsgeräten, wie z.B. Synofog (SF1H und SF2H) ausgebracht werden.

Deshalb wurden folgende Anwendungsbestimmungen erteilt:

VA294: Die Heißvernebelung des Mittels mit verbrennungsmotorgetriebenen Vernebelungsgeräten ist verboten.

VA295: Die Heißvernebelung des Mittels darf ausschließlich mit Vernebelungsgeräten erfolgen, für die die Eignung in den Produktinformationen des Zulassungsinhabers bestätigt wurde.

Fragen zur Verfügbarkeit der geeigneten Geräte beantworten Belchim oder Anbauverbände.

Wirkstoff Mancozeb nicht erneuert genehmigt

Die Europäische Kommission hat im Oktober 2020 entschieden, die Genehmigung für Mancozeb als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern. Mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung wird festgelegt, bis zu welchem Termin bestehende nationale Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit Mancozeb widerrufen werden müssen. Es können Abverkaufs- und Aufbrauchfristen gewährt werden. Eventuelle Aufbrauchfristen enden spätestens 12 Monate nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung.

In Deutschland enden die Zulassungen zahlreicher Pflanzenschutzmittel mit Mancozeb ohnehin am 31. Januar 2021 durch Zeitablauf. Deshalb können z. B. die Zulassungen der folgenden Mittel nicht verlängert werden:

Acrobat Plus WG, Curzate M WG, Electis, Nautile WG, Valbon, Valis M, Video.

Im Anschluss an das Zulassungsende wird für diese Pflanzenschutzmittel eine Abverkaufsfrist von 6 Monaten nach dem deutschen Pflanzenschutzgesetz gelten. Die anschließende Aufbrauchfrist wird in der Durchführungsverordnung festgelegt.

Erweiterungen der Zulassung nach Artikel 51

KN128OPZ (Wirkstoff: Indoxacarb) kann jetzt zusätzlich in folgenden Anwendungsgebieten zum Einsatz kommen:Gegen Kohleule, Kohlweißlings-Arten, Kohlmotte und freifressende Schmetterlingsraupen in Radieschen und Rettich im Freiland mit 85 g/ha in 200 bis 800 l Wasser/ha. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 10 Tagen. Wartezeit: 3 Tage.

Kohlrabi im Gewächshaus mit 85 g/ha in 200 bis 800 l Wasser/ha. Maximal 6 Behandlungen im Abstand von mindestens 8 Tagen. Wartezeit: 3 Tage. Die Blätter sind nicht zum Verzehr/zur Verfütterung geeignet (V605).

Gegen freifressende Schmetterlingsraupen sowie gegen Gammaeule und Erdraupen in Erdbeere im Gewächshaus mit 125 g/ha in 200 bis 1.200 l Wasser/ha als Reihenbehandlung. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tagen. Wartezeit: 3 Tage

Die Zulassung von Basamid Granulat (Wirkstoff: Dazomet) wurde um folgendes Anwendungsgebiet erweitert:

Gegen Spargelwelke (Fusarium oxysporum) in Spargel im Freiland mit 500 kg/ha vor dem Pflanzen oder vor der Saat mit sofortiger Einarbeitung streuen. Einarbeitung bis zu 20 cm Bodentiefe. Anschließend bei Frühjahrsanwendung mindestens 7 Wochen, bei Herbstanwendung mindestens 13 Wochen mit Plastikfolie abdecken. Wartezeit: F.

Verlängerung der Zulassung

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt:

Präparat

Wirkstoff

Zulassung verlängert bis

MENNO Florades

Benzoesäure

31.07.2021

Cantus Gold

Boscalid + Dimoxystrobin

31.01.2022

Quantum, InnoProtect Quantum

Pethoxamid

31.01.2022

Quickdown

Pyraflufen

31.01.2022


(Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 21.12.2020)
LTZ Augustenberg
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