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05.10.2015 | 14:45 | PSM-Update 

Zulassungserweiterung bei Mospilan SG

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Mospilan SG (Wirkstoff: Acetamiprid) wurde nach Artikel 51 erweitert.

Mospilan SG
(c) proplanta
Das Mittel kann jetzt auch in den folgenden Kulturen und Anwendungsgebieten zur Anwendung kommen:

Blumenkohle und Kopfkohl im Freiland
  • Gegen Weiße Fliegen mit 0,325 kg/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha und Blattläuse mit 0,25 kg/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha. Maximal sind 2 Anwendungen im Abstand von mindestens 14 Tagen möglich. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.

Rosenkohl im Freiland

  • Gegen Weiße Fliegen mit 0,325 kg/ha in 700 Liter Wasser/ha und Blattläuse mit 0,25 kg/ha in 700 l Wasser/ha. Maximal sind 2 Anwendungen im Abstand von mindestens 20 Tagen möglich. Die Wartezeit beträgt 21 Tage.

Schnitt- und Stielmangold im Freiland und im Gewächshaus

  • Gegen Blattläuse mit 0,25 kg/ha in 400 bis 60 Liter Wasser/ha. Im Abstand von mindestens 7 Tagen sind maximal 2 Anwendungen möglich. Die Wartezeit beträgt 3 Tage.

Aubergine und Tomate im Gewächshaus

  • Gegen Weiße Fliegen bei Pflanzengröße bis 50cm mit 0,3 kg/ha in 600 Liter Wasser/ha, 50 bis 125cm mit 0,45 kg/ha in 900 Liter Wasser/ha, über 125cm mit 0,6 kg/ha in 1200 Liter Wasser/ha, sowie gegen Blattläuse bis 50cm mit 0,15 kg/ha in 600 Liter Wasser/ha, 50 bis 125cm mit 0,225 kg/ha in 900 Liter Wasser/ha, über 125cm mit 0,3 kg/ha in 1.200 Liter Wasser/ha. Im Abstand von mindestens 7 Tagen sind maximal 2 Anwendungen möglich. Die Wartezeit beträgt 3 Tage.

(Wichtige Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 05.10.2015)
Quelle: LTZ Augustenberg
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