Das Mittel kann im Freilandobstbau nun auch zur Bekämpfung von Einjährigem Rispengras in Himbeere, Brombeere sowie in „Johannisbeerartigem Beerenobst“ wie nachfolgend beschrieben eingesetzt werden.
Ausbringungszeitpunkte:
- in Himbeeren und Brombeeren vor der Blüte bis BBCH 59
oder nach der Ernte - ab BBCH 91 der Kultur
- in „Johannisbeerartiges Beerenobst“ vor der Blüte bis BBCH 59
oder nach der Ernte - ab BBCH 91 der Kultur.
Die zugelassene Aufwandmenge beträgt jeweils 0,75 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. In der Kultur bzw. je Jahr kann maximal 1 Anwendung durchgeführt werden.
Die Wartezeit nach der Behandlung wurde für alle genannten Kulturen mit „F“ eingestuft und ist damit durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Sämtliche weitere Anwendungsbestimmungen und Auflagen sind bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß
Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.
Achtung: Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
(Information von der LTZ Augustenberg vom 29.08.2018)