Gleichzeitig erhält auch das
Beizmittel Arena C - für die
Beizung gegen verschiedene Indikationen in Roggen, Triticale und Weizen - eine Zulassungsverlängerung bis zum 31. August 2022.
Bei beiden Produkten wurden die Produktprofile und deren geltenden Anwendungsbestimmungen nicht verändert.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbe-stimmungen und weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß
Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 27.10.2020)