Gleichzeitig erhält auch das
Maisherbizid Callisto (Wirkstoff Mesotrione) die administrative Verlängerung der Zulassung bis zum 30. November 2021. Bei beiden Produkten wurden die Produktprofile und deren geltenden Anwendungsbestimmungen nicht verändert.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen und weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß
Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 14.10.2020)