Ab 1. Februar Ausbringung stickstoffhaltiger Dünger wieder erlaubt
Oldenburg - Mit Ablauf des Januars endet die im Rahmen der Düngeverordnung festgelegte Sperrfrist für stickstoffhaltige Dünger; ab Mittwoch dieser Woche (1.2.) können die Landwirte daher diese Düngemittel wieder auf ihren Acker- und Grünlandflächen ausbringen.
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Darauf hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hingewiesen. Der Gesetzgeber habe diese Pause verordnet, da die Vegetation in den Wintermonaten ruhe und kaum Nährstoffe aufnehme. Betroffen von der Sperrfrist sind nach Angaben der Landwirtschaftskammer Gülle, Jauche, Gärreste aus Biogasanlagen, Geflügelkot, stickstoffhaltige Mineraldünger sowie viele Klärschlämme.
Diese dürften laut Düngeverordnung vom 2. Oktober bis zum 31. Januar nicht auf Ackerland und vom 1. November bis zum 31. Januar grundsätzlich nicht auf Grünland ausgebracht werden. Für Stallmist und Kompost gelte nur eine verkürzte einmonatige Sperrfrist vom 15. Dezember bis 15. Januar. Deren Stickstoff sei organisch gebunden und werde erst bei höheren Temperaturen in eine pflanzenverfügbare Form umgewandelt und von der Vegetation aufgenommen.
Auch bei frühzeitiger Düngung Anfang Februar bis zum Einsetzen der Vegetation bestehe auf Grünlandflächen kein nennenswertes Risiko von Stickstoffverlusten, betonte die Kammer. Das liege bei intakten Flächen an der dichten Grasnarbe und dem Wurzelfilz, in dem Nährstoffe sehr gut gebunden würden. Außerdem zeigten Versuchsergebnisse, dass in dieser Zeit die Ammoniakverluste geringer seien als bei einer Ausbringung im wärmeren März.
Die Landwirtschaftskammer erinnerte auch daran, dass flüssige organische Düngemittel wie Gülle, Jauche und Gärreste seit 2020 auf bestelltem Ackerland nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden dürfen. Auf Grünland und Ackergrasflächen könnten hingegen noch bis 2025 die gängigen Breitverteiltechniken, etwa nach unten abstrahlende Prallbleche oder Schwenkdüsen, eingesetzt werden.
Allerdings würden diese Ausbringtechniken aufgrund der bekannten Nachteile - schlechtere Stickstoffausnutzung, Windanfälligkeit und mitunter Futterverschmutzung - aber auch auf Grünland nicht mehr empfohlen.