So informiert die renommierte Pflanzenschutzexpertin N. Waldorf vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis in Buchen mit dem Hinweis, dass alternativ die amtlichen NID-Ergebnisse bereitgehalten werden müssen.
Zwingend zu beachten gilt es auch, dass in den „Roten Gebieten“ für jede Bewirtschaftungseinheit eine eigene Nmin-Probe vorliegen muss. In
Wasserschutzgebieten müssen auf Schlägen über 10 ar Größe Proben vorliegen auf Flächen mit mehrjähriger organischer Düngung und über 1,4 GV/ha LF, sowie auf Schlägen nach Kartoffeln und Vorfrüchten mit N-reichen
Ernterückständen (z.B. Raps, Zuckerrüben, u.a.). Zu Mais ist die späte Nmin-Methode im 4-6 Blattstadium vorgeschrieben.
Der Zeitpunkt der Probenahme sollte etwa 14 Tage vor der geplanten Düngungsmaßnahme liegen. Die notwendigen Bohrstöcke und Styroporkisten können nach telefonischer Rücksprache beim Lagerhaus BAG-Franken in Buchen abgeholt werden.
Für die Wirtschaftsdüngeruntersuchung gilt folgendes:
- In Problemgebieten muss bei Betrieben mit mehr als 10 GV mindestens alle 3 Jahre eine Gülleanalyse zumindest auf den Gesamt- und Ammoniumstickstoffgehalt vorliegen, am besten jetzt, bevor die Hauptdüngung beginnt
- In eutrophierten und in roten Gebieten muss jährlich für jeden Wirtschaftsdünger mit mehr als 500 kg N-Anfall (also auch Festmist) eine Untersuchung auf N-Gesamt, Ammonium und Phosphat eine Analyse durchgeführt werden.
- Vor der Probenahme sollte die Gülle gut aufgerührt sein, um möglichst repräsentative, durchschnittliche Nährstoffgehalte zu erhalten.
Aktuelles im Pflanzenbau und Pflanzenschutz:Wir bieten eine zweite, inhaltsgleiche Online-Fortbildung am 22.02.2022 um 19:30 Uhr an. Hierzu muss im Vorfeld eine Registrierung unter folgenden Link erfolgen:
https://neckar-odenwald-kreis.webex.com/webappng/sites/neckar-odenwald-kreis/meeting/info/87348288bc9f4433a184c1f09ef49798?isPopupRegisterView=true
Der eigentliche Zugangslink wird dann einige Tage vor der Veranstaltung verschickt.
(Informationen des Neckar-Odenwald-Kreis vom 14.02.2022)