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22.01.2021 | 16:37 | Aktueller Rat Pflanzenbau 

Düngung/Düngeverordnung: Was gilt?

Karlsruhe - Die Pflanzenschutzexpertin N. Waldorf vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis in Buchen weist heute darauf hin, dass bei der ersten Düngungsmaßnahme folgende Punkte zwingend zu beachten sind:

Düngung
Wichtige Hinweise zur ersten Düngungsmaßnahme. (c) proplanta
Die Sperrfrist zur Ausbringung von Wirtschaftsdüngern endet auf Ackerland am 31.Januar. Für Grünland wurde im Neckar-Odenwald-Kreis die Sperrfrist verschoben, so dass die Wirtschaftsdüngerausbringung hier erst ab 15. Februar 2021 wieder möglich ist.

Die Düngung darf nur auf aufnahmefähigen Böden erfolgen. Nicht aufnahmefähig sind schneebedeckte, wassergesättigte und gefrorene Böden. Die seitherige Ausnahme, dass eine Düngung möglich ist, wenn der Boden tagsüber durch Auftauen aufnahmefähig wird, gilt nicht mehr. Im Bundesland Bayern wurden Erleichterungen zur Düngung auf gefrorenem Boden erreicht, bisher ist dies leider in Baden-Württemberg noch nicht erfolgt. Falls sich hier noch Änderungen ergeben, informieren wir sie zeitnah.

Langjährige Nitratwerte zu Beginn des jeweiligen Beprobungszeitraumes (2011-2020) – Datenbasis NID

Kultur 0-30cm 30-60cm 60-90cm 0-90cm
(kg/N/ha) (kg/N/ha) (kg/N/ha) (kg/N/ha)
Winterweizen 11 13 11 34
Wintergerste 10 10 8 28
Winterroggen 7 8 7 22
Dinkel 11 11 10 32
Triticale 11 13 11 35
Winterraps 9 8 6 23
         
Sommerweizen 17 17 17 48
Sommergerste 17 16 - 33
Hafer 16 15 12 42
Zuckerrüben 20 18 14 52
Frühkartoffeln 18 18 - 36
Kartoffeln 17 17 - 34
         
Silomais 20 18 14 52
Körnermais 20 19 15 84

Vor der Ausbringung wesentlicher Nährstoffmengen (>50 kg N /und >30 kg P/ha und Jahr) muss für jede Kultur (auch Grünland) eine Düngebedarfsrechnung vorhanden sein. Neben eigenen Nmin-Werten kann auch auf langjährige Werte (siehe Tabelle) zurückgegriffen werden. Eine Anpassung der Berechnung mit den aktuellen Nmin-Werten von 2021 oder ihren eigenen Werten ist nur bei einer Abweichung von mehr als 10 kg N/ha erforderlich.

Der Nährstoffvergleich ist nicht mehr erforderlich. Stattdessen muss eine Aufzeichnung der Düngung erfolgen. Diese kann handschriftlich oder digital z.B. auch unter www.duengung-bw.de erfolgen.

Ausbringtechnik bei flüssigen organischen Düngern. Bereits seit letztem Jahr muss die Ausbringung auf bestelltem Ackerland die Ausbringung streifenförmig auf den Boden erfolgen. Auf Grünland gilt diese Verpflichtung ab 2025. Auf unbestellten Flächen gilt weiterhin die 4- Stunden Einarbeitungspflicht. Aus pflanzenbaulicher Sicht ist aber die bodennahe Ausbringung zu bevorzugen, um N-Verluste zu vermeiden.

(Informationen des Neckar-Odenwald-Kreis vom 22.01.2021)
LTZ Augustenberg
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