Dies ist die einstimmige Meinung der beiden Anbau- und Pflanzenschutzexperten aus dem Taubertal H.
Lindner und T. Bender im Vorfeld ihrer aktuellen Informationen und Praxistipps für die regionale Anbaupraxis im Main-Tauber-Kreis.
Winterraps:Die Ackerfuchsschwanzbekämpfung mit Propyzamidhaltigen Produkten wie Kerb flo, Groove, Milestone kann nun angegangen werden. Im Idealfall sollte es nach einer Anwendung etwas regnen um den Bodenwirkstoff von den dichten Rapsblättern auf den Boden abtropfen zu lassen.
Praxistipps: Denken Sie daran, dass Kerb bei stärkerem Regen auch auf Nachbarflächen oder Wege gewaschen werden könnte und hier zu sichtbaren Kulturschäden im Frühjahr führen würde. Beachten sie bei einem vorausgegangenen Einsatz von Runway, dass jetzt kein Milestone mehr angewendet werden darf!
Wintergetreide:Blattaktive Gräserspätbehandlungen mit Axial in Gerste oder Traxos in Weizen auf Ackerfuchsschwanzflächen können zum Vegetationsende noch genutzt werden.
Praxistipps: Hier gilt es abzuwägen, zwischen Gräserbesatz, Befahrbarkeit, Wetteraussichten, Resistenzsituation. Nutzen Sie bei Bedarf die nächste beständige Wetterphase dafür aus.
Erosionskataster:CCWa1 und CCWa2-Flächen dürfen zwischen dem 01.12 und dem 15.02 nicht gepflügt werden. Bei CCWa1-Flächen entfällt diese Auflage, wenn der komplette Schlag quer zum Hang bewirtschaftet wird.
Einarbeitungstermine:Außerhalb von Wasserschutzgebieten dürfen die FAKT-Brachebegrünungen (E2.1) und die FAKT-ZwF (E.1.1, E1.2) ab 21.November eingearbeitet werden. Für
Zwischenfrüchte die als ÖVF angemeldet sind, ist der 16.01. der frühestmögliche Einarbeitungstermin. In Wasserschutz-Problemgebieten darf ab 01.12. eine Bearbeitung stattfinden, bei winterharten Zwischenfrüchten erst ab 01.02..
Schadnagerbekämpfung:Oft ziehen sich die „unerwünschten Gäste“ jetzt im Herbst in die Lagergebäude und Ställe zurück. Kontrollieren Sie Ihre Köderboxen. Wechseln Sie beim eingesetzten Köder auch hier zwischen den Wirkstoffen ab.
(Informationen des Main-Tauber-Kreis vom 23.11.2022)