Die Form der Dokumentation ist nicht vorgeschrieben. Für den Pflanzenschutz müssen aber Datum der Maßnahme, Mittel und Aufwandmenge und Schlag/Kultur aufgezeichnet werden. Oft wird vergessen den Anwender zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen müssen 3 Jahre aufbewahrt werden.
Bei der Düngung ist neben dem Datum und der Art und Menge des Düngemittels auch die gedüngte Menge an Stickstoff und
Phosphat aufzuzeichnen. Daneben muss bei organischer Düngung zusätzlich die Menge an verfügbarem Stickstoff aufgeführt werden. Darüber hinaus muss die Gesamtsumme des betrieblichen Düngebedarfs (N und P) aufsummiert werden. Dies kann formlos erfolgen.
Weitere Infos und Formblätter finden sie unter www.duengung-bw.de
(Informationen des Neckar-Odenwald-Kreis vom 25.11.2022)