Um das Entstehen von Beizstäuben und eine Belastung der Umwelt zu vermeiden, ist das Saatgut vor dem Beizvorgang sorgfältig zu reinigen.
Für die Wintergerste wird der Einsatz eines gegen Streifenkrankheit und
Flugbrand sowie, für kühlere Anbaulagen, ein gegen
Typhulafäule wirksames Mittel empfohlen. Winterweizensaatgut sollte gegen Steinbrand und Schneeschimmel, für Anbaulagen oberhalb von 500 Metern Höhe unbedingt gegen Zwergsteinbrand gebeizt werden. Für Winterroggen und Wintertriticale sind Mittel mit Wirkung gegen Schneeschimmel ausreichend.
Praxistipp: Nähere Erläuterungen dazu stehen in BWagrar Nr. 34/21 und im Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2021 in der Tabelle 16 auf Seite 44.
Achtung: Die Zulassung von Zardex G wurde widerrufen. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. November 2021 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. November 2022.
Der Widerruf der Zulassung von EfA wird zum 30. September 2021 erfolgen. Für EfA gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. März 2022, die Aufbrauchfrist endet am 30. März 2023. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind Reste der Mittel und damit behandeltes Saatgut entsorgungspflichtig.
Praxistipps: Für Flächen mit einem hohen Risiko für einen Brachfliegen-Befall steht seit diesem Jahr in Winterweichweizen und Wintergerste mit
Signal 300 ES (Wirkstoff: Cypermethrin) wieder ein insektizides Beizmittel zur Verfügung. Die Beize schützt auch vor Fraß durch den Drahtwurm!
Achtung: Gegen Blattläuse und Zikaden als Virusvektoren und zur Abwehr von Krähen gibt es im Wintergetreide nach wie vor keine Beizmittel mehr!
(Informationen des Regierungspräsidium Stuttgart vom 25.08.2021)