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24.07.2019 | 13:52 | Tierquälerei 
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41 Grad und kein Wasser - Polizei stoppt Schweinetransporter

Dortmund - Nach dem Hinweis eines aufmerksamen Autofahrers hat die Polizei Dortmund gestern Abend (23. Juli) auf der A 2 einen Tiertransport gestoppt.

Polizei stoppt Tiertransport
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Überhitzt und kein Wasser: Die Polizei hat dank des Hinweises eines aufmerksamen Autofahrers einen Viehtransporter mit 143 Schweinen gestoppt. (c) Polizei Dortmund
In einem Lkw fanden die Beamten 143 Schweine, die völlig dehydriert und in einem äußerst schlechten Gesundheitszustand waren. Mindestens drei Tiere waren bereits verendet.

Der Zeuge hatte sich gegen 17.50 Uhr über den Notruf der Polizei gemeldet. Auf der A 1 in Fahrtrichtung Dortmund kurz vor der Anschlussstelle Wuppertal-Barmen war ihm ein Viehtransport aufgefallen, dessen Tiere offensichtlich der hohen Hitzebelastung nicht "standhielten". Diese Art des Transportes schien ihm nicht artgerecht zu sein.

Die Beamten der Autobahnpolizei konnten das Fahrzeug aufgrund der guten Beschreibung noch auf der A 1 feststellen und führten es zur Kontrolle auf einen nahegelegenen Parkplatz auf der A 2 ("Kolberg"). Im Transportraum fanden sie 143 Schweine, die hyperventilierten und sich nicht mehr auf den Beinen halten konnten. Der Wassertank, der zur Versorgung der Tiere verbaut ist, war leer. Trotz einer Belüftung lag die Temperaturmessung bei einem Wert von 41 Grad.

Unter Hinzuziehung der Feuerwehr wurden die Tiere umgehend mit Wasser versorgt. Die Beamten entschlossen sich, einen Mitarbeiter des Veterinäramtes zu Rate zu ziehen. Dieser bestätigte die starke Überhitzung und eklatante Wasserunterversorgung der Tiere. Zudem stellte er fest, dass der Fahrer aus den Niederlanden nicht ordnungsgemäß die Dokumente für die Tierversorgung führte.

Die Tiere waren auf dem Weg von Frankreich zu einem Schlachthof in Deutschland. Der 47-jährige Niederländer setzte nach einer entsprechenden Abkühlung der Schweine die Fahrt zum vorgesehenen Schlachthof fort, in dem sie dem zuständigen Veterinär übergeben wurden.

Gegen den Lkw-Fahrer fertigten die Beamten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Zudem wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 700 Euro erhoben.
ots
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Kommentare 
maximilian schrieb am 03.09.2019 18:24 Uhrzustimmen(0) widersprechen(0)
Wieso "nur" Ordnungswidrigkeit nach § 16 Abs. 1 TierSchG.
Wurum nicht Strafanzeige wegen Tierquälerei nach § 17 Nr. 2 b TierSchG durch Unterlassene Hilfeleistung nach § 323 c StGB Begehen durch Unterlassen nach § 13 StGB.
franzvonassisi schrieb am 25.07.2019 17:15 Uhrzustimmen(2) widersprechen(6)
Einer der wenigen, die Dank aufmerksamer, mitleidiger, noch "fühlender" Mitbürger erwischt wurde. Die Strafen sind viel zu niedrig für diese Verbrecher! Was für eine Pest!
Dieses Leiden gab es schon einmal- dafür dürfen wir Bürger uns jedes Jahr von heuchlerischen Politikern zu den jeweiligen Gedenktagen das Büsserhemd überstülpen lassen. Den intellektuellen Transfer, dass die Tiere genauso leiden wie damals die Menschen, bekommt keiner hin- weder die, die mit dem Leid der Tiere ihr "Einkommen" verdienen, noch der Transportierende, noch der Henker, der Händler, der Verzehrer der Leichenteile.....
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