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24.01.2011 | 07:53 | Tiertransporte 

EFSA bewertet Risiken für den Schutz von Tieren beim Transport

Parma - Wissenschaftler des AHAW-Gremiums der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) haben nach einer eingehenden Sichtung der seit 2004 erschienenen wissenschaftlichen Fachliteratur und unter Berücksichtigung der geltenden europäischen Rechtsvorschriften für den Schutz von Tieren beim Transport eine Reihe von Empfehlungen erarbeitet.

Tiertransport
Die Mitglieder des Gremiums benennen in ihrem Gutachten Indikatoren für die Bewertung der eingeleiteten Maßnahmen zum Schutz der transportierten Tiere durch Veterinärinspektoren und Transportarbeiter. Darüber hinaus unterstreichen die Experten die Notwendigkeit weiterer wissenschaftlicher Untersuchungen zu Aspekten wie der Transportdauer, den Platzanforderungen und der Temperatur während des Transports.

Die Europäische Union verabschiedete im Jahr 2005 Bestimmungen zum Schutz von Tieren beim Transport[1]. Das Gutachten der EFSA[2] wird in einen Bericht über die Auswirkungen der Verordnung von 2005 einfließen, den die Europäische Kommission 2011 dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten vorlegen wird.

Das Gutachten nennt Risiken in Zusammenhang mit dem Transport der folgenden Nutzvieharten: Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Rinder, Geflügel und Kaninchen. Es skizziert das Risikoniveau bei den verschiedenen Aspekten des Tiertransports, wie Transportmittel, Transportpraxis und Raumangebot[3]. Die EFSA veranstaltete darüber hinaus im Oktober 2010 eine technische Konferenz mit 22 Organisationen, die u. a. die Transportindustrie, Viehzüchter und Nichtregierungsorganisationen im Bereich des Tierschutzes vertreten, um neue wissenschaftliche und technische Daten zusammenzutragen.

Im Gutachten der EFSA werden zudem eine Reihe praktischer Indikatoren und klinischer Größen aufgeführt, die von Fachleuten in der Tierindustrie und Inspektoren zur Bewertung des Wohlergehens der Tiere beim Transport verwendet werden können. Wenn beispielsweise ein Fachmann oder ein Inspektor nach der Inspektion eines Tieres der Ansicht ist, es leide an einer hohen Körpertemperatur oder weise auffällige Atmungsgeräusche auf, können diese Größen verwendet werden, um die Entscheidung zu begründen, das Tier für nicht transportfähig zu erklären.

Die Experten unterstreichen auch die Notwendigkeit weiterer wissenschaftlicher Untersuchungen zu Aspekten wie den Temperaturgrenzwerten und der Temperaturregelung während des Transports von Geflügel und Kaninchen, den Auswirkungen einer Belüftung auf Schweine, dem zulässigen Mindestraumangebot für Kaninchen, Schweine und frisch geschlüpfte Hühner und der für Fohlen, Ferkel und Kälber, die noch gesäugt werden, ungefährlichen Beförderungsdauer.


____________________________________

[1] Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen
[2] Die EFSA veröffentlichte im März 2004 ein Gutachten über den Schutz einiger Tierarten beim Transport und im Oktober 2004 ein Gutachten über Temperaturstandards während des Transports.
[3] Um Entscheidungsträgern eine praktikable Empfehlung an die Hand zu geben, beschreibt das Gutachten das Ausmaß des Risikos in Bereichen wie Transportfähigkeit, also der Eignung der Tiere für den Transport, Transportmittel (Straße, Schiene, Luftweg oder Wasserweg), Transportpraxis (Laden und Entladen von Tieren, Belüftung), Zeitabstände für das Füttern und Tränken sowie Beförderungsdauer und Ruhezeiten, zusätzlichen Bedingungen für lange Beförderungen einiger Tierarten und Raumangebot (Mindestplatzbedarf). Diese Gliederung folgt der von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1/2005.
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