Wie der Landkreis am Dienstag mitteilte, ist die generelle Stallpflicht wegen der Vogelgrippe nun aufgehoben. Das gelte auch für Risikogebiete mit verstärktem Vogelzug und für
Betriebe mit mehr als 1.000 Tieren, für die Stallpflicht seit Mitte November 2020 galt.
Nach Angaben eines Sprechers des Schweriner Agrarministeriums sollen in den nächsten Tagen drei der fünf Großkreise dem folgen und ebenfalls die Stallpflicht aufheben. Zuvor hatte bereits der Kreis Vorpommern-Rügen die
Freilandhaltung wieder erlaubt. Im Landkreis Rostock, wo zuletzt Seuchenfälle auftraten, soll dies später erfolgen.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Mecklenburgischen Seenplatte forderte die
Geflügelhalter allerdings trotzdem auf, weiter etwas Vorsicht walten zu lassen. Vor allem Kontakte zu Wildvögeln sollten weiter vermieden werden. Die Ausbrüche der Geflügelpest gelten in der gesamten Seenplatte aber als erloschen. Zudem sei die Zahl der gemeldeten Funde von toten Wildvögeln drastisch zurückgegangen.
Vogelgrippe-Fälle