Änderungen bei tierärztlicher Hausapotheke stehen bevor
Berlin - Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat Eckpunkte für eine umfassende Überarbeitung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) vorgelegt.
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Wie das Berliner Agrarressort am Freitag (24.2.) mitteilte, wurde diese zuletzt 2018 geändert und muss nun wegen neuer gesetzlicher Vorgaben auf EU- und Bundesebene angepasst werden. Ziel des Ministeriums sei es, den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und dauerhaft zu senken.
Besondere Bedeutung habe dabei, mit der kommenden Änderung der TÄHAV neue Regelungen zu Tierarzneimitteln mit dem kritisch wichtigen antibiotischen Wirkstoff Colistin zu erlassen. Konkret wird bei der Anwendung von Tierarzneimitteln mit diesem Wirkstoff ein Umwidmungsverbot für Colistin zur oralen Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren angestrebt. Zudem soll im Falle einer Verabreichung eine Antibiogrammpflicht eingeführt werden.
Zukünftig soll auch die Beachtung von wissenschaftlichen Leitlinien bei der metaphylaktischen Anwendung von antibiotisch wirksamen Tierarzneimitteln stärkeres Gewicht erhalten. „Metaphylaxe“ ist im Sinne des europäischen Tierarzneimittelrechts die Behandlung von Tiergruppen, bei denen ein Teil der Tiere, aber noch nicht alle, bereits erkennbar erkrankt sind. Gestrichen werden alte Regelungen der TÄHAV, die nunmehr im unmittelbar geltenden EU-Recht geregelt werden.
Das betrifft unter anderem Arzneifuttermittel und die Berechnung der Wartezeit im Fall der Umwidmung von Tierarzneimitteln. Fortgeschrieben werden sollen hingegen bestimmte Regelungen zur Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln durch Tierärzte im Rahmen des Dispensierrechts. Veterinäre dürfen dabei, abweichend vom geltenden Apothekenmonopol, Arzneimittel an Tierhalter der von ihnen behandelten Tiere abgeben. Dies soll die Versorgung von Tieren auch in abgelegenen landwirtschaftlichen Haltungen gewährleisten.