Um eine weitere Ausbreitung der Bienenseuche zu vermeiden, ist in einem Radius von rund einem Kilometer ein
Sperrbezirk eingerichtet worden, wie das zuständige Bezirksamt in Hamburg mitteilte.
Alle Imker dieses Gebietes müssen ihre Völker von einem Amtstierarzt auf die bösartige
Faulbrut untersuchen lassen. Es dürfen zudem keine
Bienenvölker aus dem Sperrbezirk heraus- oder in ihn hineingebracht werden. Waben und Wachs sowie Futtervorräte dürfen nicht aus den Bienenbeständen herausgeholt werden. Die Bienenseuche ist für die Tiere ansteckend, für den Menschen aber ungefährlich. Auch der Verzehr von Honig von befallenen Bienen ist unschädlich.
Die gefährliche Tierkrankheit wird über Bakterien übertragen und betrifft ältere Bienen-Larven. Sie ist für sie tödlich, weil es keine Selbstheilung gibt. Das
Sporen bildende Bakterium befällt die Brut des Bienenstocks. Ohne eine Sanierung ist die Bienenseuche das Todesurteil des Stocks. Die Faulbrut hat nichts mit mangelnder Sauberkeit des Imkers zu tun, sie kann jeden Bienenstock treffen. Die Krankheit ist meldepflichtig.