Betroffen seien zwei Bienenstände, teilte das
Landwirtschaftsministerium des Großherzogtums mit. Das hätten routinemäßige Laboruntersuchungen ergeben.
Es wurden Sperrzonen in einem Radius von drei Kilometern um den Infektionsherd und eine Beobachtungszone von fünf Kilometern eingerichtet. Zuvor hatte am Samstag der SR darüber berichtet. In dem Sperrgebiet liegen den Angaben zufolge 14 kleinere Ortschaften im Norden des Landes.
Die Amerikanische
Faulbrut ist anzeigepflichtig und nach früheren Angaben des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz für Bienennachwuchs tödlich. Ausgelöst wird sie durch ein Bakterium. Die
Seuche führt dazu, dass sich die
Larven zu einer zähen, braunen Substanz auflösen. Ein typisches Merkmal für die Faulbrut in einem Volk sind etwa eingefallene Zelldeckel bei Brutwaben.
Aus der Sperrzone in Luxemburg dürfen den Angaben zufolge nun keine
Bienenvölker herausgebracht und auch nur mit behördlicher Genehmigung dorthin gebracht werden. Alle Bienenvölker in der Zone werden im Frühjahr kontrolliert. In die Beobachtungszone dürfen Bienenvölker nur nach Zustimmung der Veterinärverwaltung gebracht werden.