Das Bundeskabinett hat der Neufassung der Tierärztegebührenordnung (GOT) mit der vom
Bundesrat bei dessen Zustimmung eingebrachter Maßgabe am Mittwoch (10.8.) zugestimmt.
Die Anhebung wird von der Bundesregierung damit begründet, dass die aktuell geltende GOT noch aus dem Jahr 1999 stammt. Es sei an der Zeit, die Vorgabe an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand sowie an die wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Die Anpassung erfolgt auf Grundlage der Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt „Prüfung der finanziellen und strukturellen Auswirkungen hinsichtlich der Angemessenheit der Gebührensätze der Gebührenordnung für Tierärzte“, das auf eine Initiative des Bundeslandwirtschaftsministeriums zurückgeht.
Dieses hatte anlässlich des Kabinettbeschlusses zur neuen GOT im Mai hervorgehoben, dass die bisherigen Gebühren nicht mehr ausreichend seien. Die Anpassung ermögliche den Fortbestand vieler Tierarztpraxen. Die Attraktivität der kurativen Tätigkeit, der tierärztlichen Notdienste und der flächendeckenden tierärztlichen Nutztierbetreuung werde erhöht.
Zudem würden mit der
Verordnung die tierärztlichen Leistungen an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand angepasst. Moderne Untersuchungsverfahren wie die Kernspintomografie seien für viele Tiere „ein Segen“, so das Ministerium. Solche Verfahren müssten Tierärztinnen und
Tierärzte angemessen abrechnen können.