Wer in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder
Bienen hält, muss seinen Bestand bis spätestens 31. Januar bei der
Tierseuchenkasse melden.
Die
Landwirtschaftskammer NRW weist darauf hin, dass diese gesetzliche Verpflichtung nicht nur für Landwirtinnen und Landwirte, sondern auch für Hobbyhalterinnen und -halter sowie gewerbliche Tierhalterinnen und
Tierhalter gilt. Eine Meldung ist auch erforderlich, wenn sich der
Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat. Stichtag für die Tierbestandsmeldung ist der 1. Januar.
Eine Ausnahme gilt für Rinderhalterinnen und -halter. Hier kann die Tierseuchenkasse auf eine zentrale Datenbank zurückgreifen, in der alle in Deutschland lebenden Rinder gemeldet sind. Eine weitere Ausnahme gilt für Halterinnen und Halter von Lege- und
Junghennen,
Masthähnchen, Elterntieren, Puten, Enten oder Gänsen. Sie geben den Jahreshöchstbesatz an. Auch Imkerinnen und Imker müssen die Zahl der Völker angeben, die maximal im Beitragsjahr gehalten werden.
Eine Besonderheit ist die Nachmeldung. Alle Tierbesitzerinnen und -besitzer, die am 15. Februar mehr als 100 Schweine, 50 Pferde, 50 Schafe, 50 Ziegen oder 50 Stück Gehegewild halten, sind verpflichtet, ihren Tierbestand auch zum 15. Februar zu melden, wenn sich bei einer dieser Tierarten der Tierbestand durch Zugänge seit dem 1. Januar um mehr als 10 Prozent erhöht hat.
Die erforderliche Nachmeldung ist bis spätestens zum 28. Februar schriftlich an die Tierseuchenkasse zu richten. Sofern in Rinderbetrieben mit mehr als 50 Rindern zum Stichtag 15. Februar ein nachmeldepflichtiger
Rinderbestand festgestellt wird, wird die zur Nachmeldung erforderliche Tierzahl ebenfalls aus der Datenbank übernommen. Neu gegründete Tierbestände müssen jederzeit bei der Tierseuchenkasse angemeldet werden.
Der einfachste Weg für die Meldung geht online unter www.tierzahlenmeldung-nrw.de. Wer erstmals Tiere anmelden will, kann sich unter nw.agrodata.de/login/newreg registrieren.
Die Tierseuchenkasse NRW gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Beiträge von den Tierhalterinnen und -haltern in Nordrhein-Westfalen zu erheben, um damit beim Auftreten einer
Tierseuche Entschädigung leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anbieten zu können.