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07.03.2011 | 11:30 | Geflügelwirtschaft 

Augenmaß und Sachverstand bei der Beurteilung der Kleingruppenhaltung gefordert

Berlin - „Jetzt ist Augenmaß gefragt und keine blinde Zustimmung," appellieren der DBV Deutsche Bauernverband, der ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft, sowie der dem ZDG angeschlossene BDE Bundesverband Deutsches Ei an den Agrarausschuss des Bundesrats.

Legehennen
Anlässlich der heutigen Sitzung, in der es um das Verbot der Kleingruppenhaltung auf Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen geht, betonen DBV, ZDG und BDE, dass es sich bei der Kleingruppenhaltung für Legehennen um eine moderne und tiergerechte Haltungsform handelt. Anlass des Antrags ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. Oktober 2010. Darin wurden die Regelungen zur Kleingruppenhaltung von Legehennen aus dem Jahr 2006 und die hierzu erlassenen Übergangsvorschriften in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung alleinig aufgrund eines Verfahrensfehlers für verfassungswidrig erklärt.

„Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung die Tiergerechtheit der Kleingruppenhaltung nie in Frage gestellt. Die Ableitung der Argumente des Antrags, man habe es hier mit einer tierschutzwidrigen Haltungsform zu tun, ist damit nicht nur formell haltlos, sondern auch falsch. Denn die Kleingruppenhaltung wurde in 2006 aufgrund von wissenschaftlichen Untersuchungen und praktischen Erfahrungen überhaupt erst zugelassen," erklären die drei Organisationen. Zudem werde die Tiergerechtheit der Kleingruppenhaltung derzeit weiter wissenschaftlich im Rahmen eines umfangreichen, durch Steuergelder finanzierten Forschungsvorhabens untersucht und die Ergebnisse lassen erkennen, dass mit einer Bestätigung der Kleingruppenhaltung als tiergerechte Haltungsform zu rechnen sei und nicht mit einer Widerlegung. Das Forschungsvorhaben ist bis 2015 angesetzt.

Bauernverband und Geflügelwirtschaft fordern daher den Agrarausschuss dazu auf, den Antrag von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen nicht zu unterstützen, sondern allein den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu folgen und den Formfehler zu heilen. Darüber hinaus sollten die Ergebnisse des Bundesforschungsvorhabens abgewartet werden und bis 2015 ein Moratorium vereinbart werden, um unter Einbeziehung der dann vorliegenden Daten eine sorgfältige Prüfung vorzunehmen.

DBV, ZDG und BDE stellen darüber hinaus fest: „Die Politik muss anerkennen, dass die Kleingruppenhaltung heute bereits einen Anteil von 18 % erreicht hat und in dieser Haltungsform Investitionen von mehr als 200 Millionen Euro von den überwiegend bäuerlichen Legehennenhaltern getätigt wurden. Die für diese modernen Anlagen kalkulierte Nutzungsdauer liegt bei mindestens 30 Jahren. Gerade auch die anhaltend hohen Futtermittelpreise und die Erlössituation in der Eiererzegung belasten die deutschen Legehennenhalter und erfordern verlässliche politische und rechtliche Rahmenbedingungen." (dbv)
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