Darin fordert die FDP die Landesregierung auf, "sowohl auf Bundesebene als auch gegenüber der EU eine aktive Vorreiterrolle bei der Erstellung eines Kormoran-Managementplanes einzunehmen".
In seiner Rede machte Landwirtschafts- und Umweltminister
Backhaus deutlich, dass die Landesregierung bereits unter Einbeziehung der Fischerei, des Naturschutzes und der Wissenschaft an der Entwicklung rechtskonformer Bestandsmanagementmethoden als Grundlage eines künftigen ersten deutschen Managementplanes für den Kormoran arbeite. Die Bearbeitung des Projektes sei ab 2010 einem Fischereibiologen der Universität Rostock übertragen worden, der mit seinem Team bereits ein grundsätzlich akzeptiertes Populationsmodell für den Kormoran erarbeitet habe, das auch von der FDP anerkannt wurde.
"Unsere Überzeugung war und ist es, dass ein europaweites Management des Kormorans für einen erfolgreichen Lösungsansatz unabdingbar ist", machte der Minister in seiner Rede deutlich. Deshalb sei dem Fischereiausschuss der EU schon 2008 ein Bericht über die Erstellung eines Europäischen Bestandsmanagementplans für Kormorane vorgelegt worden. Ziel war es, eine Entschließung des Europäischen Parlaments herbeizuführen, die die
EU-Kommission veranlassen sollte, für klare rechtliche Grundlagen, Daten und Regeln zu sorgen und einen Kormoran-Managementplan vorzulegen.
"Im November 2008 habe ich zu einer Konferenz nach Brüssel eingeladen um zu erörtern, ob ein Europäischer Managementplan für Kormorane notwendig und machbar ist. Im Dezember 2008 gab es dazu eine Abstimmung im Plenum des EU-Parlament, bei der 96 Prozent der anwesenden Abgeordneten einem solchen Vorhaben zustimmten. Wenn das gegenüber der EU keine aktive Vorreiterrolle ist, was dann? Aber Sie können gewiss sein - wir machen an dieser Front weiter!"
Minister Backhaus erinnerte daran, dass die Landesregierung bereits 2007 die Bundesregierung um rechtliche Prüfung gebeten hatte, ob der Kormoran in der Bundesrepublik Deutschland dem Jagdrecht unterstellt werden kann. Die Antwort war ein klares Nein. Der derzeitigen Bundesregierung wurde diese Anfrage erneut zur Prüfung vorgelegt. "Ich bin gespannt, ob wir Neues aus Berlin hören werden, denn nun haben wir ja eine Bundesregierung mit Beteiligung der FDP", sagte Backhaus.
Der Landwirtschafts- und Umweltminister informierte die Abgeordneten darüber, dass der Kormoran dem Artikel 1 der EU-Vogelschutz-Richtlinie unterliegt. Danach ist es unter anderem verboten, Tiere absichtlich zu fangen oder zu töten, Nester zu entfernen, Nester oder Eier absichtlich zu zerstören oder zu beschädigen. Ausnahmen von den Verboten seien möglich.
"Die Möglichkeit der Erteilung von Ausnahmen und auch deren Umsetzung im Bundesnaturschutzgesetz wurden in der bisherigen Kormoranlandesverordnung und in Einzelgenehmigungen umfassend angeboten. Die Landesregierung hat also mit der pauschalen Tötungserlaubnis nach Bundesnaturschutzgesetz in der Kormoranlandesverordnung schon des längeren, nämlich seit 1998 reagiert und eine Vielzahl von Möglichkeiten eröffnet. Die Nutzung ist jedem Berechtigten bzw. dem Antragsteller überlassen."
Minister Backhaus erinnerte jedoch daran, dass grundlegende Voraussetzung für die Erteilung von Tötungsgenehmigungen eine überzeugende Nachweisführung über Schäden, die unmittelbar und unstreitig dem Kormoran zuzuordnen sind, sei. Schadensnachweise müssten besonders qualifiziert sein, um vor Gericht zu bestehen. Die Forderung, die Tötung für nicht brütende Vögel ganzjährig zu gestatten, müsse schon aus Tierschutzgründen zurückgewiesen werden. Eine sichere Unterscheidung von brütenden und nicht brütenden Vögeln während der Brutzeit sei unmöglich.
"Ich glaube, es ist deutlich geworden, dass die Regierung bereits intensiv an einer Lösung des Problems im Land Mecklenburg-Vorpommern, auf Bundesebene und im europäischen Maßstab arbeitet", machte Minister Backhaus deutlich. (PD)