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20.04.2015 | 12:56 | Neonikotinoide 

Bienenschädliche Pestizid-Produkte müssen vom Markt

Berlin - Der Chemiekonzern Bayer verzichtet darauf, gegen den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) weiter gerichtlich vorzugehen.

Neonikotinoide
Thiacloprid kommt insbesondere im Raps- und Obstanbau zur Anwendung. Die Bienengefährlichkeit der Produkte mit dem Neonikotinoid-Wirkstoff Thiacloprid ist wissenschaftlich belegt. (c) proplanta
Am 23. Dezember 2014 war das Tochterunternehmen Bayer CropScience gegen den Umweltverband vor Gericht gezogen, weil dieser Produkte des Unternehmens als gefährlich für Bienen bezeichnet hatte. Ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts vom 11. März 2015 erlaubte den Umweltschützern schließlich diese Aussage. Sie habe einen „Tatsachenkern“ und sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt, so die Begründung der zuständigen Richterin. Die Berufungsfrist gegen das Urteil endete inzwischen, ohne dass der Konzern Berufung einlegte.

Damit darf der BUND die Aussage, dass zwei von Bayer hergestellte Pestizid-Produkte für Bienen gefährlich sind, nun uneingeschränkt wiederholen. In dem Rechtsstreit ging es um zwei Pestizidprodukte mit dem Neonikotinoid-Wirkstoff Thiacloprid, der in wissenschaftlichen Studien als bienengefährlich bewertet wurde.

Dennoch druckt Bayer auf die Verpackungen thiaclopridhaltiger Produkte wie „Schädlingsfrei Calypso“ und „Zierpflanzenspray Lizetan“ ein Logo mit dem Aufdruck „nicht bienengefährlich“. Dass Neonikotinoide Honigbienen und Wildbienen schädigen, bestätigte inzwischen auch eine Studie der Forschergruppe EASAC, die Entscheidungsträger auf EU-Ebene berät. Für negative Auswirkungen auf weitere Organismen wie Vögel und Schmetterlinge lieferte die Studie ebenfalls Beweise.

„Die Bienengefährlichkeit der Bayer-Produkte mit dem Neonikotinoid-Wirkstoff Thiacloprid ist wissenschaftlich belegt. Bayer muss sie umgehend vom Markt nehmen“, forderte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Um Bienen und andere Lebewesen zu schützen, müssen alle Pestizid-Hersteller sowie Garten- und Baumärkte den Verkauf neonikotinoidhaltiger Produkte unverzüglich stoppen. Und Bundesagrarminister Christian Schmidt muss die zuständige deutsche Aufsichtsbehörde zur Rücknahme der Zulassungen für diese Produkte anweisen.“

Der BUND-Vorsitzende forderte Landwirte und Obstbauern auf, freiwillig auf Pestizide aus der Gruppe der Neonikotinoide zu verzichten. Dies sei im beginnenden Frühling während der Obstblüte von besonderer Bedeutung, weil Thiacloprid insbesondere im Raps- und Obstanbau zur Anwendung komme. (BUND)
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