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17.07.2019 | 01:54 | Mastgeflügelhaltung 

Biozid in Einstreu entdeckt

Hannover - Nach Niedersachsen wurde das nicht zugelassene Biozid „Dutrirock Bedding Powder" zum Einsatz in Mastgeflügelhaltungen geliefert. Darauf weist das Niedersächsische Verbraucherschutzministerium hin.

Hähnchenmast
Biozid in Einstreu gefunden - Kein Risiko für die Lebensmittelsicherheit. (c) proplanta
Das Produkt wird gegen Salmonellen-Infektionen in die Einstreu gemischt. Das Biozid tauchte zunächst in den Niederlanden auf.

Im Zuge ihrer Ermittlungen stellten die Behörden dort fest, dass das aus China stammende Mittel auch in andere deutsche Bundesländer geliefert wurde. In Niedersachsen wurde das Produkt über eine Brüterei an einen Hähnchenmastbetrieb abgegeben. Die Ermittlungen dauern derzeit noch an.

Auf der Grundlage der Gutachten der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) aus den Jahren 2007 und 2015 zu Hähnchenschlachtkörpern, die direkt mit den Wirkstoffen und ihren Metaboliten behandelt wurden, ist das Amt für Risikobewertung und Forschung (BuRO) in den Niederlanden der Auffassung, dass kein Risiko für die Lebensmittelsicherheit bzw. Verbraucherinnen und Verbraucher besteht.

Die zuständige Behörde in den Niederlanden gelangte daher zu dem Schluss, dass es keinen Grund gibt, Geflügelfleisch von Masthühnern aus diesen Betrieben vom Markt zu nehmen oder zurückzurufen. Diese Auffassung wird seitens des niedersächsischen Fachministeriums geteilt.
ml-niedersachsen
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