Dies teilte
EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski am Donnerstag (21.4.) über twitter mit und wies zugleich darauf hin, dass bis zum Mittwoch (20.4.) der überwiegende Teil davon mit 29 % auf die Niederlande sowie mit 23 % auf Dänemark entfiel. Es folgen Spanien mit einem Anteil von 19 % sowie Deutschland und Polen mit 14 % und 4 %.
Wie der Agrarkommissar zudem berichtete, werden die überwiegenden Mengen an
Schweinefleisch mit 19.306 t über einen Zeitraum von zwei Monaten sowie mit 9.630 t über eine dreimonatige Frist auf Lager gehalten. Anträge auf Lagerbeihilfen können noch bis zum Freitag kommender Woche eingereicht werden. Der Kommission zufolge muss das Fleisch zur Gewährung dieser Sonderhilfen für Zeiträume von 60, 90, 120 oder 150 Tagen vom Markt ferngehalten werden. Die Höhe der Beihilfe hängt dabei von den eingelagerten Teilstücken ab.
Laut internen Dokumenten der EU-Behörde sollen beispielsweise für Schlachthälften sowie ganze
Schlachtkörper von Tieren bis 20 kg der Kategorie 1 für eine Einlagerungsdauer von 60 Tagen 270 Euro pro Tonne gezahlt werden. Für die maximal möglichen 150 Tage soll es eine Beihilfe von 317 Euro/t geben. Mehr Geld stellt die Kommission für Teilstücke der Kategorie 3 zur Verfügung. Hier werden zum Beispiel für Beine, Schultern, Vorderläufe, Lenden mit oder ohne Halsansatz 377 Euro/t für eine Einlagerung von 60 Tagen gewährt; für eine 150-tägige Fernhaltung solcher Teilstücke vom Markt werden 423 Euro/t gezahlt.