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„Eine Impfung schützt unsere Schafe und Rinder vor der Blauzungenkrankheit“, betonte der Minister am Montag (6.3.). Hauk hob hervor, dass Baden-Württemberg im Juli vergangenen Jahres von der EU-Kommission den Status „frei von Blauzungenkrankheit“ erhalten habe.
Damit dies so bleibe, sei auch 2023 eine Impfung gegen das Virus notwendig. Dabei würden das Land und die Tierseuchenkasse die Halter wieder finanziell unterstützen. In den besonders eintragsgefährdeten Gebieten werden die Kosten der freiwilligen Impfungen dem Minister zufolge höher bezuschusst, um eine möglichst hohe Impfquote zu erreichen. Angesichts des unverändert hohen Infektionsdrucks sei eine möglichst flächendeckende Impfung gegen die BTV 8 und BTV 4 erforderlich.
„Ein erneuter Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg hätte schwerwiegende Folgen für die wiederkäuerhaltenden Betriebe, die Versorgung mit regionalen Produkten und die Pflege der Kulturlandschaft im gesamten Land“, warnte Hauk. Bei Verlust des Freiheitsstatus würden wieder Transportauflagen für lebende Rinder und kleine Wiederkäuer in freie Gebiete in Kraft treten, was mit Aufwand und Kosten verbunden sei.
Dass Baden-Württemberg derzeit BTV-fei ist, wird auch auf die erfolgreiche Impfkampagne zurückgeführt. Im Jahr 2022 war jedoch laut Tierseuchenkasse im Südwesten ein Rückgang der BTV-Impfungen von gut 10 % zu verzeichnen. „Gerade in den stark eintragsgefährdeten grenznahen Gebieten zu Frankreich und der Schweiz ist der Prozentsatz der geimpften Rinder, Schafe und Ziegen zu niedrig“, bemängelte kürzlich die Kasse.