Der Erreger führt bei Rindern zu Erkrankungen der Atemwege und der Geschlechtsorgane. Es können auch Totgeburten und vereinzelt Gehirnentzündungen auftreten. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.
Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat jetzt eine
Impfpflicht angeordnet. Sie gilt ab dem 1. Januar 2009 für alle Rinderbestände, die nicht frei von BHV-1 sind. Die erste Grundimmunisierung muss bis spätestens 31. März 2009 vorgenommen werden. Geimpft werden muss so lange, bis kein BHV1-positives Rind mehr im Bestand ist. Von der Impfpflicht befreit sind Tierhalter, die ihren Bestand bis 31. März 2009 komplett auflösen werden und die Halter reiner Kälbermastbetriebe mit ausschließlicher Stallhaltung.
Obwohl BHV1-Infektionen seit 2001 in Deutschland flächenhaft bekämpft wird, waren in Rheinland-Pfalz Ende 2007 erst 66 Prozent der
Rinderbestände BHV1-frei. Im Bundesschnitt waren zu dieser Zeit bereits knapp 80 Prozent der Bestände ohne Befund, einige Bundesländer kommen sogar schon auf über 90 Prozent. Das Problem: Von BHV-1-infizierten Tiere geht das Risiko aus, dass sich gesunde Tiere in BHV-1 freien Beständen wieder anstecken.
Die Fristen für die Impfpflicht wurden so gewählt, dass sowohl die betroffenen Tierhalter als auch die Hoftierärzte genug Zeit haben, sich auf diese Belastung einzustellen. (PD)